Medium: netzpolitik.orgErscheinungsdatum: Freitag, 20. April 2018URL: Für den Zugriff braucht es keinen konkreten Verdacht und als Begründung reicht dabei die Vorbeugung wahrscheinlicher Angriffe, schreibt die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works in ihrer Erläuterung zum Gesetz[.]Medientyp: WebVereinserwähnung: Ja