Medium: derStandard.atErscheinungsdatum: Freitag, 24. Mai 2019URL: Iwona Laub von der Grundrechts-NGO epicenter.works betont jedoch, dass Gesichtserkennung zum Bezahlen zwar grundsätzlich erlaubt sei, aber die "explizite Einwilligung der Betroffenen" benötige.Medientyp: WebVereinserwähnung: Ja