Medium: derStandard.atErscheinungsdatum: Donnerstag, 26. März 2020URL: Funkzellendaten dienen grundsätzlich nur zu dem Betrieb des Telekommunikationsdienstes, anschließend sind diese entweder zu löschen oder zu anonymisieren, erklärt die Juristin Lisa Seidl von der Grundrechts-NGO epicenter.works zum STANDARD.Medientyp: WebVereinserwähnung: Ja