Heute, am 28. Juni 2017 steht der so genannte Staatsfeindeparagraf auf der Tagesordnung des Nationalrates. Mit dieser Novelle des Strafgesetzbuches wird erstmals seit 1945 Gesinnung unter Strafe gestellt. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works spricht sich klar gegen gegen diese Entwicklung aus und ruft alle Nationalratsabgeordneten auf, diesem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Heute, am 28. Juni 2017 steht der so genannte Staatsfeindeparagraf auf der Tagesordnung des Nationalrates. Mit dieser Novelle des Strafgesetzbuches wird erstmals seit 1945 Gesinnung unter Strafe gestellt. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works spricht sich klar gegen gegen diese Entwicklung aus und ruft alle Nationalratsabgeordneten auf, diesem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen.

"Wir teilen die Besorgnis über Gruppierungen, die unser Gemeinwesen in seiner Gesamtheit nicht anerkennen. Aus unserer Sicht ist ein solcher Gesinnungsstrafbestand aber überschießend; die Tathandlungen, auf die abgezielt wird, stehen jetzt schon unter Strafdrohung. Die jüngsten Beispiele aus Graz zeigen, dass unser Rechtsstaat durch das bestehende Strafrechtssystem vor Bewegungen wie den Reichsbürgern oder den Freemen ausreichend geschützt ist",

so Alexander Czadilek, Jurist bei epicenter.works. Der Verein ruft daher die Abgeordneten zum Nationalrat dazu auf, die Meinungsfreiheit zu schützen und diesen staatspolitischen Dammbruch zu verhindern.

Der vorgelegte Entwurf richtet sich gegen alle, die den Staat von sich aus ablehnen. Davon wären nicht nur "staatsfeindliche Bewegungen" betroffen, sondern auch Künstler und Philosophen. Zwar wurde der Entwurf inzwischen nachgebessert, im Kern handelt es sich aber nach wie vor um einen Gesinnungsstraftatbestand. Aus diesem Anlass haben Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz Österreich das altbekannte Lied "Die Gedanken sind frei" gesungen. Der Text des Liedes ist angesichts dieses Gesetzesvorschlags wieder hochaktuell geworden.

Weiters ist in der Novelle des Gesetzes auch eine Verschärfung der Strafen für tätliche Angriffe auf Beamte enthalten. Wer künftig einem Beamten einen Kratzer zufügt, wird mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Zum Vergleich: Das Strafmaß für vorsätzliche leichte Körperverletzung beträgt nur ein Jahr. Das hier vorgeschlagene Strafmaß entspricht dem für die fahrlässige Tötung mehrerer Menschen.

Die Notwendigkeit für diese Verschärfung ist auch nicht ersichtlich. Die Anzahl tätlicher Angriffe auf Beamte und Schaffner in den vergangenen sechs Jahren ist sogar gesunken.

"Die geplante Anhebung des Strafmaßes für tätliche Angriffe ist aus unserer Sicht überschießend. Wir hoffen, dass die Abgeordneten für die Meinungsfreiheit  und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht einstehen und dieses Gesetz geschlossen ablehnen",

sagt Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works.

Die Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag findet sich hier.

 

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