Seit den Enthüllungen von Edward Snowden haben die Anbieter von Internetdiensten auf die alltägliche Überwachung durch Unternehmen und Geheimdienste reagiert. Sie schützen die Kommunikation der Anwenderinnen und Anwender durch Verschlüsselungstechnologien. Polizeibehörden, Geheimdienste sowie Sicherheitspolitikerinnen und -politiker betonen tagein, tagaus, dass die Überwachung verschlüsselter Online-Kommunikation eine Notwendigkeit für die Verbrechensbekämpfung sei. Doch das ist technisch nicht so einfach möglich. Ihre Lösung lautet: Der Staat soll sich künftig in die Geräte der Betroffenen hacken dürfen und dort die Kommunikation abgreifen, noch bevor sie verschlüsselt bzw. nachdem sie entschlüsselt wird. Doch damit riskiert man die Sicherheit der weltweiten IT-Infrastruktur und jedes einzelnen Smartphones, Tablets oder Computers. Kurz gesagt: Um die Chats weniger Verdächtiger überwachen zu können, wird die Sicherheit aller gefährdet. In Österreich gibt es mittlerweile schon den dritten Anlauf, eine gesetzliche Grundlage für den Bundestrojaner zu schaffen. Zwei Mal konnten diese Pläne schon abgewehrt werden. Nun sind sie wieder Teil des Überwachungspakets der Bundesregierung.
Update Dezember 2019: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bundestrojaner verfassungswidrig ist und hat das Gesetz dazu aufgehoben.
Update Ende April 2018: Am 20. April 2018 wurde die Legalisierung der staatlichen Spionagesoftware beschlossen. Die Warnungen von Fachleuten und der Opposition hat man ignoriert. Der Bundestrojaner kann somit ab 1. April 2020 eingesetzt werden.
Karola Riegler
Das heimische Bundesheer hielt am heutigen Nationalfeiertag seine alljährliche Leistungsschau ab. Da der Aspekt der digitalen Selbstverteidigung dabei zu kurz kam, eröffnete der AKVorrat inmitten des Geschehens ein Cyberabwehrzentrum, in dem er die Besucherinnen und Besucher der Leistungsschau darüber informierte, wie sie ihre Privatsphäre im Internet schützen können.
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Innenminister Sobotka überraschte heute mit der Forderung, WhatsApp abzuhören. Der AKVorrat verweist auf die enormen technischen Probleme, verschlüsselte Messengerdienste abzuhören, und lehnt die Forderung als unpraktikabel und gefährlich ab.
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Der AKVorrat hat den Gesetzesentwurf, der staatliche Spionagesoftware legalisieren soll, nochmals im Detail analysiert.
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Karola Rieger
Der AKVorrat hat heute gemeinsam mit Expertinnen und Experten des Chaos Computer Club Wien (C3W) einen Bundestrojaner in Form eines lebensgroßen Holzpferdes demontiert. Mit dieser Aktion fordern die beiden Organisationen das Justizministerium auf, die Pläne für den Einsatz staatlicher Spionagesoftware fallen zu lassen. Die grundrechtlichen und technischen Probleme, die ein derartiges Computerprogramm mit sich bringt, sind so schwerwiegend, dass sie auch durch Verbesserungen am Gesetzestext nicht lösbar sind.
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Der AKVorrat war die erste Institution, die Kritik an den Plänen des Justizministeriums zur Legalisierung staatlicher Spionagesoftware geübt hat. Bis zum Ende des Begutachtungsprozesses am 12. Mai 2016 sind zahlreiche weitere – zum Teil sehr kritische – Stellungnahmen eingegangen.
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Vergangene Woche fand im Stift Zwettl das Seminar "Terrorismusbekämpfung: ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit" bei ao. Univ. Prof. Dr. Hannes Tretter (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sowie Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) statt.
Auch Vertreterinnen und Vertreter des AKVorrat waren dabei. Der geplante Bundestrojaner war dort ebenso Thema wie ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.
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Eigentlich sollte sich jede Kandidatin und jeder Kandidat für ein Ministeramt einem öffentlichen Hearing stellen. Da das in Österreich nicht der Fall ist und Innenminister vom niederösterreichischen Landeshauptmann nominiert werden, richtet der AKVorrat folgende sieben Fragen an den künftigen Innenminister Wolfgang Sobotka.