Stellungnahme Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022

Diese Verordnung ersetzt jene aus dem Jahr 2009 und stellt eine Anpassung an die aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des E-Government-Gesetzes (E-GovG) dar. Mit dieser Novelle werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Konzepts „Bürgerkarte“ hin zum Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) geschaffen.