Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von AKVorrat und Albert Steinhauser an den Verfassungsgerichtshof Heute, Freitag 15.6.2012, wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser die angekündigte Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht. Seit 1. April 2012 wird in Österreich gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt, ohne dass ein Verdacht vorliegt. Der AKVorrat sieht darin einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit. "Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Dabei sei diese gar nicht dafür geeignet die behaupteten Ermittlungserfolge zu erzielen. "Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel um diesen Zweck zu erreichen", führt Scheucher weiter aus. Etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und für die Gesellschaft. "11.139 Unterstützer und Unterstützerinnen sind ein starkes Zeichen – auch an die Politik", meint Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Es sei schön, dass ein Bewusstsein für die Grundrechte aller BürgerInnen in Österreich entsteht: "Es geht uns mit dieser Aktion nicht darum den Verfassungsgerichtshof unter Druck zu setzen, sondern darum, dass alle Menschen in Österreich betroffen sind." Zuversichtlich wartet er nun gemeinsam mit den AktivistInnen des AKVorrat auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Photos: http://verfassungsklage.at/_files/fotos.zip

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