Bericht zur OCG Veranstaltung zum Thema "Digitales Hausrecht und Vorratsdatenspeicherung"
(Bericht von VIBE!AT)
Am 8. September 2011 fand die erste Veranstaltung des "Forum Privacy" der Österreichischen Computer Gesellschaft statt. Die Veranstaltung stand unter dem Titel: "Digitales Hausrecht und Vorratsdatenspeicherung". Thema war eher letzteres. Geladen waren Wolfram Proksch(OCG), Edgar Weippl (Secure Business Austria), Peter Andre (BMI), Christoph Tschohl (LBI f. Menschenrechte), Maximilian Schubert (ISPA), Klaus Steinmaurer (T-Mobile) und Andreas Manak (VAP).
Zuerst wurden in Referaten die verschiedenen Standpunkte der Vorratsdatenspeicherung beleuchtet. Anschließend fand eine Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung statt. Hervorzuheben ist der Vortrag von Christoph Tschohl, der die zwiespältige Rolle des LBI f. Menschenrechte in der Entstehung des Gesetzesentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung darstellte. Er berichtete kurz auch über die gescheiterte Drittelbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof und über die sich jetzt in Evaluierung befindende Datensicherheitsverordnung zur Vorratsdatenspeicherung. Weitere Themen waren die unklare Gesetzeslage die derzeit für Anfragen von Behörden bei Telekommunikations-Providern herrscht. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung schafft hier mehr Rechtssicherheit, obwohl sie einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. Klaus Steinmaurer und Maximilian Schubert berichteten von Seiten der Anbieter, dass die häufigsten Anfragen aktuelle Standortdaten betreffen und auch meist nur Daten der letzten 30 Tage angefragt würden. Dies sind Daten die noch Betriebsdaten sind. Obwohl von beiden Seiten eine prinzipielle Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. Der Vortrag des BMI beschränkte sich im Wesentlichen auf das Vorlesen und Erläutern des Gesetzestextes. Auch die viel-zitierte Tourengeher, der mit Hilfe von Vorratsdaten und IMSI-Catcher gerettet wird wurde vorgebracht. Dieses Argument wurde in der Diskussion von Wolfram Proksch, einem Mitinitiator des "Forum Privacy", der selbst Tourengeher ist entkräftet. Der Beitrag von Andreas Manak für den VAP beschränkte sich darauf, zu beklagen, dass es keinen zivilrechtlichen Zugriff auf die gespeicherten Daten gäbe. diese Tatsache hat gute Gründe, da in der Österreichische Umsetzung der Richtlinie ohnehin die "Schwere Straftat" sehr weit (Strafandrohung von 1 Jahr oder mehr) definiert wird. Die Vermutung, dass dies mit der geringen terroristischen Aktivität in Österreich zu tun hat, wurde vom Vertreter des Bundesministerium für Inneres nicht kommentiert. Hier zeigt sich jedoch deutlich die Gefahr des "Mission Creep": Wenn die Daten schon einmal gesammelt werden, werden sie für immer weitere Zwecke eingesetzt. Geschlossen wurde die Veranstaltung mit dem schönen Zitat vom Phil Zimmerman: "If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy".
Im Ganzen eine interessante und gut besetzte Veranstaltung. Leider schlug sich dies nicht in Publikumsinteresse nieder, was auch an der minimalen Ankündigung gelegen haben kann. Es ist erfreulich zu sehen, dass Privatsphäre und Datenschutz jetzt auch in der Österreichischen Computer Gesellschaft als Thema wahrgenommen werden. VIBE!AT wünscht hier alles Gute und auf regen Andrang bei zukünftigen Veranstaltungen.
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