In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen Artikel 7 und 8 der EU Grundrechtecharta. Der AKVorrat, der gemeinsam mit drei anderen Parteien als Kläger im Verfahren aufgetreten ist, begrüsst diese Entscheidung, da sie eindeutig klarstellt, dass technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind.

"Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union errungen", so Andreas Krisch, Obmann des AKVorrat. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen. "Wir erwarten, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer", setzt Krisch fort. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind hier eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere Gesellschaft umgegangen wird.

Auswirkungen für Österreich

Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das Urteil aus Luxemburg wird bedeutet automatisch das laufende Verfahren des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der Transparenz wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich Verhandlung. "Wir rechnen auf Basis des heutigen Urteils mit einer baldigen Aufhebung der heimischen Vorratsdatenspeicherung", so Krisch.

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