Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde heute am 27. Juni 2014 durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Der Gerichtshof erklärte bei der mündlichen Verkündung des Urteils, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung der Verbindungsdaten aller öffentlichen Kommunikationsdienste nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar sei.

 

 

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde heute am 27. Juni 2014 durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Der Gerichtshof erklärte bei der mündlichen Verkündung des Urteils, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung der Verbindungsdaten aller öffentlichen Kommunikationsdienste nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar sei. Der AKVorrat hatte vor zwei Jahren als gemeinsame Initiative mit dem Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, insgesamt 11.139 Bürgerinnen und Bürger zur gemeinsamen Antragstellung gegen die VDS organisiert und zeigt sich nun höchst erfreut über diese progressive Entscheidung. „Es ist ein enorm wichtiges Signal für eine mündige und engagierte Zivilgesellschaft, dass sich im Rechtsstaat letztlich maßhaltende Vernunft gegenüber diffuser Angst vor Terrorismus durchgesetzt hat“, erklärt Erstantragssteller und Co-Autor des Antrags Christof Tschohl zufrieden. „Der Tendenz einer überschießenden staatlichen Überwachung wurde mit diesem Urteil nun auch in Österreich klare Schranken gesetzt“, sagt AKVorrat Rechtsanwalt Ewald Scheucher. Der VfGH hat mit diesem Urteil dem Konzept einer anlasslosen und unifferenzierten präventiven Massenüberwachung eine Absage erteilt, nachdem bereits im April 2014 der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die zugrunde liegende EU Richtlinie als mit den EU-Grundrechten unvereinbar aufgehoben hat. Dieses „Zwischenverfahren“ auf europäischer Ebene wurde zuvor durch den VfGH – den AntragstellerInnen folgend – initiiert und in Luxemburg mit einer ähnlichen Vorlage des irischen „Highcourt“ verbunden. "Österreich ist nun der erste EU Mitgliedsstaat, der als unmittelbare Konsequenz auch die nationale Umsetzung der VDS Richtlinie aufgehoben hat und entfaltet damit zweifellos Vorbildwirkung für andere EU Staaten", sagt AKVorrat Sprecher Thomas Lohninger. "Auf dem Erfolg ausruhen werden wir uns jetzt sicher nicht", erklärt AKVorrat Obmann Andreas Krisch motiviert. "Unsere Forderung aus der Bürgerinitiative zeichnemit.at von 2012, nämlich die Evaluierung sämtlicher Terrorgesetze und Überwachungsinstrumente, ist nach wie vor unerfüllt. Hier dran zu bleiben schulden wir den 106.067 UnterstützerInnen der Petition", sagt Krisch. Um die Arbeit für die Grundrechte auch weiterhin effektiv fortsetzen zu können, sind wir beim AKVorrat über jede Unterstützung und Spenden sehr froh. Wir danken Ihnen allen, Sie haben mit Ihrer Unterstützung wesentlich zum gemeinsam errungenen Erfolg für den Grundrechtsschutz in Österreich und in Europa beigetragen.

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