Der Europäische Gerichtshof hat heute Morgen mit seinem Urteil das umstrittene Safe-Harbour-Abkommen mit den USA aufgehoben. Damit fällt eine Sonderbehandlung für rund 5.500 amerikanische IT-Firmen. Diese müssen sich nun auch wie der Rest der Welt an geltendes EU-Datenschutzrecht halten. Angestrengt hat diesen Prozess der Wiener Datenschützer Max Schrems. 

Der AKVorrat begrüßt dieses Urteil des EuGH: Ein weiteres Mal hat sich das Europäische Höchstgericht mit einer Entscheidung für das Datenschutz-Grundrecht der Bevölkerung stark gemacht und klargestellt, dass die anlasslose Massenüberwachung in den USA nicht mit einem europäischen Schutzniveau zu vereinbaren ist. Wir gratulieren Max Schrems zu diesem Erfolg.

"Zivilgesellschaftliches Engagement eines kleinen Kreises von Menschen hat wieder einmal dazu geführt, dass unsere Grundrechte in Europa gestärkt wurden. Diese höchstgerichtliche Entscheidung für die Grundrechte der Bevölkerung muss der Politik ein Signal sein, gegen anlasslose Überwachung und für ein modernes EU-Datenschutzrecht.", so Thomas Lohninger, Geschäftsführer des Arbeitskreises Vorratsdaten (AKVorrat).

Was sich mit diesem Urteil ändert

Mit diesem Urteil fällt eine Sonderbehandlung für einige wenige große amerikanische Firmen. Anstelle eines Blankoschecks müssen sich diese nun wie ihre heimische Konkurrenz an geltendes europäisches Datenschutzrecht halten und können ebenso von Datenschutzbehörden geprüft werden. Mit diesem Urteil wird also lediglich Wettbewerbsgleichheit hergestellt. 

Entgegen einiger Horrorszenarien ist dies keineswegs ein wirtschaftsfeindliches Urteil, welches zu Gefahren für das Internet führen könnte. Im Gegenteil wird mit diesem Urteil nur die reale Durchsetzung des für alle geltenden europäischen Datenschutzrechts bestärkt. Durch die massive Kooperation amerikanischer Firmen mit dem dortigen Überwachungsapparat kann von einem Datenschutz für betroffene Europäerinnen und Europäer einfach nicht mehr ausgegangen werden. Die Konsequenz daraus hat der EuGH heute gezogen.

Es besteht weiterhin jede Möglichkeit, Daten in den USA verarbeiten zu lassen, jetzt muss man aber hinschauen, welches Schutzniveau dort auch wirklich für die Daten vorherrscht. 

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