Wie heute bereits auf fm4.orf.at berichtet wurde, hat der Gerichtshof der EU (EuGH) nun den 9. Juli 2013 als Termin für die mündliche Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und deren Vereinbarkeit mit den EU Grundrechten festgesetzt. Die Ladung wurde gestern Abend an Rechtsanwalt Ewald Scheucher zugestellt, der die vom AKVorrat.at organisierten 11.139 AntragstellerInnen im Ausgangsverfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof vertritt und auch in Luxemburg für uns plädieren wird.

Der EuGH ist gewissermaßen der Hüter des Systems der Europäischen Union, deren Konzept seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 zusammengefasst wird als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (vgl. Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Seit Dezember 2009 bildet die EU-Grundrechtecharta den rechtlich verbindlichen Überbau dieses Konzepts, dessen Basis sind die Menschen als freie und gleiche Individuen. Aus Sicht des AKVorrat.at wollen wir vom EuGH wissen, ob diese Prämisse noch stimmt, oder ob irgendwann die Reihenfolge und die Prioritäten unbemerkt ausgetauscht wurden, die EU also schon ein Raum der Sicherheit, des Rechts und der Freiheit geworden ist.

Der AKVorrat.at ist auch in engem Kontakt mit den Klägern der irischen Bürgerrechtsorganisation „Digital Rights Ireland“, deren Verfahren zur VDS bereits seit einem Jahr beim EuGH anhängig ist und vom Gericht nun mit dem österreichischen Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung verbunden wurde. Auch mit den weiteren österreichischen Antragstellern – ein IT-Manager als Einzelperson sowie die Kärntner Landesregierung – werden wir uns koordinieren, um die Argumente im Rahmen der Verhandlung möglichst gut abzustimmen und keine Zeit durch zu viel Redundanz zu verlieren.

Weitere Informationen zur Bedeutung und zum Ablauf des Verfahrens am 9.7.2013 werden in nächster Zeit über den Newsletter folgen. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf einzelne Anfragen nicht immer (sofort) reagieren können. Wir werden allfällige Frage daher sammeln und dann jeweils so rasch wie möglich im Rahmen einer Aussendung beantworten.

Um unserem Team die Teilnahme am EuGH-Verfahren in Luxemburg zu ermöglichen, bitten wir um Spenden. Es wäre uns ein Anliegen, so vielen Ehrenamtlichen wie möglich die Reisekosten zu dem Verfahren finanzieren zu könen, für das sie so hart und lange gearbeitet haben.

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