UPDATE: Bei dieser Meldung handelt es sich um einen Aprilscherz, siehe diese Aufklärung.

[Wien, 1. April 2013] Überraschenderweise hat der EuGH in seiner letzten Sitzung am 29. März 2013 die Vorratsdatenspeicherung abschließend behandelt und kommt zu dem Ergebnis, dass die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist damit mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt! Die nationalen Umsetzungen sind damit ebenfalls außer Kraft. Telefon- und Internetprovider werden angewiesen die bisher gespeicherten Vorratsdaten unverzüglich zu löschen.

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich Andreas Krisch vom AKVorrat hoch erfreut und sieht die anhaltende Kritik breiter Bevölkerungsschichten an der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. "Heute haben die europäischen Institutionen bewiesen, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien sich gegen den Überwachungswahn und die Angst vor Terrorismus durchsetzen!", so Krisch. Vertreter des AKVorrat und von Internet Providern begrüßen diese Entscheidung. EU-Komissarin Cecilia Malmström war für eine erste Stellungnahme bisher nicht erreichbar.

Unter Juristen sorgt dieses Urteil in seiner Tragweite für Überraschung. Der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird durch diese richtungsweisende Gerichtsentscheidung künftig ein weitaus höherer Stellenwert zukommen. Für eine ausführliche Analyse des Urteils sei jedoch noch die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.

Die Kritik der Zivilgesellschaft an der Vorratsdatenspeicherung wurde zuletzt auch durch die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs bestärkt, die Grundrechtskonformität dieser Richtlinie durch den EuGH überprüfen zu lassen. Nachdem bereits in mehreren Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung von nationalen Höchstgerichten aufgehoben wurde, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung wesentlich zu dieser richtungsweisenden Entscheidung des EuGH beigetragen.

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