Am 1. April 2012 beginnt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Hinter dem sperrigen Namen "Vorratsdaten" verbirgt sich die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten. Unter anderem wird gespeichert: Wer mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer wem, wann Emails schreibt. Diese Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers dar. Dieser Eingriff verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre. Begründet wird die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Verbrechensbekämpfung. Es gibt jedoch keinerlei Belege für einen Nutzen von Vorratsdaten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich für eine Wahrung der Grundrechte ein. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Einklang mit den Grundrechten möglich. Deshalb fordern wir:

  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa!
  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich!
  • Österreich soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen sondern bekämpfen!

Da du hier bist!

… haben wir eine Bitte an dich. Für Artikel wie diesen analysieren wir Gesetzestexte, bewerten Regierungsdokumente oder lesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (wirklich!). Wir sorgen dafür, dass möglichst viele Menschen sich mit komplizierten juristischen und technischen Inhalten befassen und auch verstehen, dass sie große Auswirkungen auf unser Leben haben. Diese Arbeit machen wir aus der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam stärker sind als alle Lobbyisten, Machthabende und Konzerne. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. Hilf uns, eine starke Stimme für die Zivilgesellschaft zu sein!

Jetzt Fördermitglied werden