Der AKVorrat warnt vor einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung.Die bevorstehende Urheberrechtsnovelle gibt Anlass zur Sorge. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) warnt vor einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Gleichzeitig erteilt er eine klare Absage an die Begehrlichkeiten Vorratsdaten für zivilrechtliche Verfahren (insb. Urheberrechtsdelikte) zu verwenden!

[Wien, 20.11.2012] Als die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene 2006 verabschiedet wurde, geschah dies im Lichte der Terroranschläge von London und Madrid. Die umstrittene Richtlinie wurde als Anti-Terrormaßnahme eingeführt und die Verwendung von Vorratsdaten wurde auf (nicht näher definierte) "schwere Straftaten" eingeschränkt. Aufmerksame Beobachter warnten[1] jedoch damals schon vor einer schrittweisen Ausweitung der Verwendung von Vorratsdaten.

"Die flächendeckende und pauschale Speicherung von Vorratsdaten ist an sich schon ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung und die de facto Abschaffung der Unschuldsvermutung. Wenn diese Daten nun auch noch in zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden, also wenn Privatpersonen einander verklagen, entsteht unweigerlich eine Bespitzelungsatmosphäre", so Thomas Lohninger (25) Sprecher des AKVorrat.

Die Forderungen des Vereins für Anti-Piraterie (VAP)[2][3] und Aussagen aus dem Justizministerium[4][5] über die bevorstehende Urheberrechtsnovelle sollten die Bevölkerung alarmieren. Die Verwendung von Vorratsdaten für die Aufklärung von Urheberrechtsdelikten wäre ein Dammbruch. Dadurch würde ein Präzedenzfall geschaffen, in dem Vorratsdaten in Zivilverfahren verwendet werden können. Für andere zivilrechtliche Bereiche, etwa Ehescheidungsverfahren, Schadenersatzansprüche oder Wettbewerbsrecht, könnte schon bald ebenso gefordert werden, dass wenn nötig auch hier Verkehrs- und Zugangsdaten herauszugeben sind. Schließlich wären davon Betroffene sonst ja gegenüber Rechteinhabern aus dem Urheberrechtsbereich ohne sachlichen Grund benachteiligt. "Auf diese Weise steuern wir auf eine Denunziantengesellschaft zu, die gerade auf der Ebene der Menschen untereinander unser Zusammenleben nachhaltig und negativ prägen würde", sagt Christof Tschohl(34), Vorstand des AKVorrat.

Laut Lohninger ist eine Reform des Urheberrechts dringend notwendig. Diese Reform muss zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Kulturschaffenden und KonsumentInnen führen und fit für das 21. Jahrhundert sein. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt dabei eindringlich vor einer Kriminalisierung von Internetbenutzern und vor dem Zugriff auf Vorratsdaten.

[1] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121121_OTS0052/ak-konsumentinnen-nicht-noch-glaeserner-machen [2] http://derstandard.at/1350261320462/Verein-fuer-Anti-Piraterie-will-auf-Vorratsdaten-zugreifen [3] http://futurezone.at/netzpolitik/12467-urheberrecht-vorratsdaten-durch-die-hintertuer.php [4] http://futurezone.at/netzpolitik/11468-recht-auf-private-vervielfaeltigung-koennte-fallen.php [5] http://derstandard.at/1347493232384/Rundfunkforum-Recht-auf-private-Vervielfaeltigung-koennte-fallen

Rückfragehinweisinfo@akvorrat.atWeitere Informationen:www.akvorrat.atwww.zeichnemit.atwww.verfassungsklage.at


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) setzt sich seit 3 Jahren gegen die EU-Richtlinie und nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein. Der AKVorrat hat eine Bürgerinitiative mit 106.067 Unterschriften gegen die VDS gestartet und ist mit 11.139 Mitklägerinnen und Mitklägern vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.

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