Im gestrigen Justizausschuss fand ein Hearing zur BürgerInneninitative gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Die anschließende Diskussion im Ausschuss ignorierte sowohl die geäußerte Kritik, als auch weitgehend die Anliegen der BürgerInnen.

Zum Hearing des Justizausschusses zu der von über 100.000 Menschen unterstützten BürgerInneninitiative, hatten die Abgeordneten 13 ExpertInnen geladen. Bis auf die VertreterInnen des Justiz und Innenministeriums äußerten sich alle geladenen Gäste höchst kritisch zur Vorratsdatenspeicherung und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie. Auch der Vertreter des Verkehrsministeriums ließ durchklingen, dass dieses Ressort nicht unbedingt zu den Verfechtern der Vorratsdatenspeicherung gehört, aber innerstaatlich eben die Pflicht zur Umsetzung hatte. Die Kritik blieb jedoch ungehört und der Ausschuss entschloss sich dazu, weder für eine klare Positionierung Österreichs auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Vorratsdaten-Richtlinie zu sorgen, noch eine Evaluierung der bestehenden Terrorgesetze zu veranlassen. Stattdessen will man abwarten, wie das Verfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof urteilen. 

"Die EU-Richtlinie diente der Regierung, insbesondere der SPÖ, bis jetzt immer als Vorwand für die Umsetzung", erläutert Andreas Krisch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Der heutige Beschluss zeigt, dass auch die SPÖ hinter der Vorratsdatenspeicherung steht." Als nichts sagend bezeichnet auch Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte den Beschluss, die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu beachten: "Die Regierung muss sich an Beschlüsse des VfGH ohnehin halten." "In einem Rechtsstaat ist das eine Selbstverständlichkeit, das muss auch den Abgeordneten des Justizausschusses klar sein", ergänzt Andreas Krisch.

Die Feststellung des Vertreters des Verkehrsministeriums, dass umfangreiche datenschutzrechtliche Vorkehrungen in Österreich getroffen worden seien, entspricht  zum Teil nur auf dem Papier den Tatsachen. Zwar wurden auch für die Datenspeicherung bei den Providern Sicherheitsmaßstäbe normiert, "diesbezüglich gibt es jdeoch nicht einmal die gesetzliche Verpflichtung – außer bei begründetem Verdacht – die tatsächliche Einhaltung der Datensicherheitsvorschriften zu überprüfen. Vor allem fehlen der Datenschutzkommission dafür auch entsprechende Ressourcen", so Tschohl.

Es geht weiter!

An Aufgeben denken die AktivistInnen rund um den AKVorrat nicht: "Unser Ziel bleibt weiterhin die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa, sowie eine klare Positionierung Österreichs zur Abschaffung der Vorratsdaten-Richtlinie", so Krisch.

Update: Es gibt nun auch ein Video der Pressekonferenz: (danke ichmachpolitik)

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