Der nächste Schritt in unserer Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vertagt. Der Schlussantrag des Generalstaatsanwaltes wird für den 12. Dezember 2013 erwartet. Dieser Schlussantrag ist maßgeblich für das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches für 2014 erwartet wird.

In Folge mehrerer Verfassungsbeschwerden in Österreich und Irland hat am 9. Juli 2013 in Luxemburg die öffentliche und mündliche Verhandlung zur Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist, stattgefunden.

Ursprünglich sollte der Schlussantrag des Generalanwalts, der als Empfehlung dient, wie der EuGH entscheiden soll, am 7. November veröffentlicht werden. Nun wurde der Termin kritischen Fragen der Richterkeine überzeugenden Argumente entgegensetzen. Die EU-Institutionen konnten nach wie vor nicht darlegen, warum der massive Eingriff in die Bürgerrechte infolge der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßig sein soll.

In Österreich wurden ein Jahr davor die Prozessvollmachten von 11.139 Beschwerdeführern samt der Verfassungsbeschwerde dem österreichischen Verfassungsgerichtshof übergeben – auf Initiative des AKVorrat gemeinsam mit den Grünen.

Wie schon der irische High Court hatte auch der österreichische VfGH Zweifel, ob die EU-Richtlinie 2006/24/EG so schwerwiegende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Beide Höchstgerichte wandten sich zur Klärung dieser europarechtlichen Frage an den EuGH.

Kommt der EuGH zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung in keinem entsprechenden Verhältnis zum behaupteten Sicherheitsgewinn steht, ist die Richtlinie nichtig. Alle Staaten müssten die Datensammlung stoppen und bereits gespeicherte Daten löschen.

Angesichts der angloamerikanischen Geheimdienst-Affären Prism und Tempora wünschen wir vom AKVorrat uns ein entscheidendes Signal für Freiheit und unbeobachtete Kommunikation und gegen die Totalität geheimdienstlicher oder sonstiger staatlicher Zugriffe auf unsere Kommunikationsdaten.

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