Trotz höchstgerichtlicher Entscheidung halten Justiz- und Innenministerium weiter an verfassungswidriger Vorratsdatenspeicherung fest
Vergangene Woche haben der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Konrad Kogler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gefordert[1][2]. Der AKVorrat verurteilt diese Begehrlichkeiten nach anlassloser Massenüberwachung, welchen sowohl der Österreichische Verfassungsgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof bereits eine Abfuhr erteilt haben.
Obwohl Justizminister Brandstetter in seinem Interview den massiven Grundrechtseingriff der anlasslosen Massenüberwachung der VDS sogar zugibt, rechtfertigt er diesen mit "einem großen Plus an Effektivität bei der Verfolgung schwerer Delikte". Die angebliche Effektivität der VDS für die Strafverfolgungsbehörden konnte von der österreichischen Bundesregierung weder vor dem Verfassungsgerichtshof glaubhaft gemacht werden, noch von den Vertretern von sieben Staaten und den drei EU-Institutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. In all diesen Gerichtsverfahren sind die Befürworter der VDS daran gescheitert, den Richtern ausreichende Beweise für die angeblichen Vorteile und die Verhältnismäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme vorzulegen.
"Die höchstgerichtlichen Urteile sind zu respektieren. Die Regierung ist jetzt in der Verantwortung, bestehende Anti-Terror-Gesetze gemäß den Urteilen auf ihre Notwendigkeit, Nützlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu evaluieren, anstatt an einer Neuauflage derselben überbordenden Überwachungsinstrumente zu arbeiten", so Thomas Lohninger, Sprecher des AKVorrat.
Vorwand Terrorismus
Der Kampf gegen den Terror ist damals wie heute Vorwand für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Über den Zeitraum von 21 Monaten gibt es Daten aus dem Justizministerium zur Verwendung von Vorratsdaten. Diese belegen, dass trotz anfänglicher Beteuerungen, sich auf Extremfälle zu beschränken, fast täglich auf Vorratsdaten zugegriffen wurde – in den meisten Fällen aufgrund von minderschweren Delikten wie Diebstahl, Stalking oder Drogendelikten. Kein einziger Fall von Terrorismus findet sich darunter. Auch die kürzlich verhafteten islamischen Extremisten in Österreich wurden ohne VDS gefunden.
"Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass weder der Justizminister noch der Generaldirektor den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen rücken und stattdessen beide massive Grundrechtseingriffe fordern", so Andreas Krisch Obmann des AKVorrat.
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