Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser initiierte Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof erlebte in den letzten Wochen regen Zuspruch. Die mit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung Anfang April gestartete Kampagne mit der möglichst viele BürgerInnen zum Mitklagen gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof gewonnen werden sollten, ist zu Ende. AK-Vorrat und Grüne ziehen zufrieden Bilanz. „Wir wollten über 1000 MitklägerInnen. Fest steht jedenfalls, dass wir diese Zahl weit übertroffen haben“, resümiert der Obmann des AK-Vorrat Andreas Krisch. „Schön langsam entsteht auch in Österreich ein neues Grundrechtsbewusstsein. Es war eine richtige Entscheidung viele MitstreiterInnen zu gewinnen. Damit zeigt sich, dass es nicht bloß einige wenige sind, die sich den Eingriff in Grundrechte und den Ausbau des Überwachungsstaats nicht mehr gefallen lassen“, beurteilt der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser die letzten Wochen positiv. "Jetzt geht es uns darum die bestmögliche Beschwerde einzureichen" erläutert Christof Tschohl vom AKVorrat. Die von den JuristInnen des AKVorrat entworfene Beschwerde werde derzeit von einem Team an AnwältInnen und juristischen ExpertInnen gegengelesen. Um deren wertvolle Beiträge in die Beschwerde einfließen zu lassen, wird die Beschwerde Mitte Juni eingereicht. „Die Verzögerung begründet sich auch mit dem hohen Administrationaufwand durch die rege Beteiligung an der Klage“, ergänzt Tschohl. Mitte Juni wird auch bekannt gegeben, wie viele UnterstützerInnen die Klage einbringen. Seit 1. April besteht in Österreich die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Unabhängig von jedem Verdacht wird gespeichert wer, wen, wann, von wo anruft bzw. SMS oder E-Mails schickt. KritikerInnen sehen diese verdachtsunabhängige Speicherung als zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der Grüne Justitzsprecher Albert Steinhauser bringen deshalb gemeinsam mit den zahlreichen MitklägerInnen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

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