Im Dezember 2011 wurde die BürgerInneninitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat.at) dem Parlament übergeben. Bis zum Ende der Unterzeichnungsfrist wurde sie von 106.067 Menschen unterstützt. Nach mehr als 12 Monaten wurde die Bürgerinitiative heute mit Lippenbekenntnissen und einer nichtssagenden Entschließung im Parlament abschließend behandelt. Die beiden grundlegenden Forderungen der Bürgerinitative sind:
  • Der Nationalrat möge die Bundesregierung dazu verpflichten, sich auf europäischer Ebene für eine Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
  • Der Nationalrat möge eine ergebnisoffene Evaluierung sämtlicher in Österreich bestehender Überwachungsgesetze vornehmen und nicht benötigte Überwachungsmaßnahmen gegebenenfalls abschaffen.
Gleichzeitig betreibt der AKVorrat gemeinsam mit 11.139 MitklägerInnen die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. In diesem Rahmen hat der Verfassungsgerichtshof Fragen zur Grundrechtskonformität der EU-Richtlinie dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der heutigen Debatte über die Bürgerinitiative im Parlament haben alle Parlamentsparteien ernsthafte Bedenken an der Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung bekundet. In einem mehrheitlich angenommenen Entschließungsantrag (PDF) wurde die Bundesregierung aufgefordert, nach Vorliegen höchstgerichtlicher Urteile (VfGH, EuGH) gegen die Vorratsdatenspeicherung entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung dieser Urteile vorzulegen. "Mit der heutigen Debatte hat der Nationalrat die inhaltlichen Anliegen der Bürgerinitiative klar verfehlt. Eine grundlegende politische Positionierung zur Abschaffung der Vorratsdaten-Richtlinie ist ebensowenig erfolgt wie ein Beschluss zur Evaluierung der bestehenden Überwachungsgesetze", zeigt sich des Vorsitzende des AKVorrat Andreas Krisch enttäuscht und ergänzt "Die verabschiedete Entschließung fordert lediglich, was in einem Rechtsstaat ohnehin selbstverständlich ist: dass Urteile eines Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen sind." Die Entschließung des Nationalrats kommt einer politischen Bankrotterklärung gleich. An die Stelle eines verantwortungsbewussten, entschlossenen Eintretens für die Grundrechte ist eine Politik des Zauderns getreten, die darauf abzielt, die politische Verantwortung für tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen an die Höchstgerichte abzuwälzen. Als Mitglied der Europäischen Union bestimmt Österreich auch die europäische Politik mit. Dies trifft auch auf die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu. An dieser Verantwortung können sich heimische Politiker nicht mit Lippenbekenntnissen und nichtssagenden Entschließungen vorbeischwindeln. Wir fordern den Nationalrat und insbesondere die Regierungsparteien daher nochmals auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Anliegen der Bürgerinitiative ernsthaft zu behandeln, und zwar durch eine klare Positionierung Österreichs zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und eine Evaluierung der bestehenden Überwachungsgesetze. Rückfragehinweis Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Web: http://www.akvorrat.at Email: info@akvorrat.at Tel: 01 / 480 50 25 - 11

Da du hier bist!

… haben wir eine Bitte an dich. Für Artikel wie diesen analysieren wir Gesetzestexte, bewerten Regierungsdokumente oder lesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (wirklich!). Wir sorgen dafür, dass möglichst viele Menschen sich mit komplizierten juristischen und technischen Inhalten befassen und auch verstehen, dass sie große Auswirkungen auf unser Leben haben. Diese Arbeit machen wir aus der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam stärker sind als alle Lobbyisten, Machthabende und Konzerne. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. Hilf uns, eine starke Stimme für die Zivilgesellschaft zu sein!

Jetzt Fördermitglied werden