Heute fand die öffentliche Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) statt. Die EU-Richtlinie für dieses Gesetz zur Massenüberwachung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben und für grundrechtswidrig erklärt. Nun müssen die Höchstrichter über die Überwachung der österreichischen Bevölkerung entscheiden.

 

Heute fand die öffentliche Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) statt. Die EU-Richtlinie für dieses Gesetz zur Massenüberwachung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben und für grundrechtswidrig erklärt. Nun müssen die Höchstrichter über die Überwachung der österreichischen Bevölkerung entscheiden. Der AKVorrat beurteilt die gesamte Dynamik der heutigen Verhandlung sehr positiv. Ähnlich wie schon vor dem EuGH in Luxemburg, lag die Rechtfertigungslast bei der Bundesregierung, welche die Vorratsdatenspeicherung noch immer grundsätzlich befürwortet. Neue Erkenntnisse, welche objektiv einen signifikanten Mehrwert der VDS für die Aufklärung schwerer Straftaten zeigen würden, konnten – wenig überraschend – auch in der heutigen Verhandlung nicht geliefert werden, eher im Gegenteil. "Wir gehen nun mit begründetem Optimismus davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung demnächst auch innerstaatlich aufgehoben wird.", so Thomas Lohninger, Sprecher des AKVorrat. Ewald Scheucher, Vertreter der (ursprünglich) 11.139 AntragstellerInnen im Verfahren vor dem VfGH, ortet derzeit eine eher günstige Stimmung für Freiheitsrechte. "Der VfGH hat in der Verhandlung wichtige Fragen gestellt und teilweise sogar Antworten darauf erhalten. Bedauerlich ist allerdings, dass die restriktive Fokussierung auf die durch den Gerichtshof selbst formulierten konkreten Punkte keinen Raum gelassen hat, den durch die verdachtsunabhängige und anlasslose Überwachung vollzogenen Paradigmenwechsel vom Freiheits- zum Sicherheitsstaat über das schriftliche Vorbringen hinaus zum Thema zu machen", sagt AKVorrat Rechtsanwalt Ewald Scheucher. Am Vortag der Verhandlung äußerte sich der VfGH zur formalen Zulässigkeit unserer Verfassungsbeschwerde. Erfreulich ist, dass der vom AKVorrat organisierte Individualantrag grundsätzlich zugelassen wurde und der Gerichtshof daher in der Sache urteilen muss. Dass von den 11.139 MitklägerInnen nur der Erstantragssteller und Co-Autor des Antrags, Christof Tschohl, zugelassen wurde, verwundert uns jedoch. Der VfGH begründet dies damit, dass nur für diesen Kopien von Verträgen mit Dienstanbietern zum Nachweis der aktuellen und unmittelbaren Betroffenheit vorgelegt wurden. Aus Gründen der Datensparsamkeit und der Verfahrensökonomie haben wir auf die Einreichung der Mobilfunk- bzw. Internet-Verträge der übrigen 11.138 MitklägerInnen (ca. 100.000 Seiten) verzichtet. Bei Einbringung des Antrags wurde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass diese Verträge nachgereicht werden könnten, sollte der VfGH dies für notwendig erachten und einen Verbesserungsauftrag dazu erteilen (siehe Individualantrag Seite 23, vorletzter Absatz). Nach der im VfGH Verfahren subsidiär geltenden Zivilprozessordnung ist dies eine zulässige und übliche Vorgehensweise. Für unseren Individualantrag macht es jedoch inhaltlich keinen Unterschied, ob die Betroffenheit von 11.139 oder bloß einer Person anerkannt wird. Der Gerichtshof muss jedenfalls in der Sache entscheiden. Ebenso ändert diese teilweise Zurückweisung nichts an der breiten Unterstützung unseres Antrags aus der Zivilgesellschaft. In diesem Sinne setzen wir unsere bisher schon erfolgreiche Arbeit weiterhin gemeinsam und im Interesse Aller fort. Wir rechnen mit einem Urteil über die österreichische Vorratsdatenspeicherung bis spätestens im Herbst dieses Jahres und sind angesichts der heutigen Verhandlung vorsichtig optimistisch. Die Arbeit des AKVorrat wird weiter gehen, denn auch wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fällt, muss sicher gestellt werden, dass die erwartete Entscheidung auch tatsächlich umgesetzt wird. Deshalb bittet der AKVorrat um Spenden, um seine Arbeit langfristig finanzieren und professionalisieren zu können. Weitere Informationen

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