Stellungnahme zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 (257 d.B., XXVI. GP); Regierungsvorlage

Neue Form der Vorratsdatenspeicherung droht

Die Grundrechtsorganisation epicenter.works hat bereits Ende Juli im Begutachtungsprozess zur Novelle eine Stellungnahme abgegeben. Im Ministerratsentwurf sind im Vergleich zur Version, die in Begutachtung war, einige problematische Passagen enthalten, die auf eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen können. Konkret geht es um Bestimmungen, die IP-Adressen als Stammdaten definieren und Speicherverpflichtungen dafür vorsehen. Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen nach diesen Bestimmungen dynamische IP-Adressen auf Ersuchen von Behörden zur Aufklärung eines konkreten Verdachts einer Straftat (ohne weitere Einschränkung z.B. nach der Schwere der Straftat) herausgeben. Dafür ist keine gerichtliche Bewilligung oder staatsanwaltschaftliche Anordnung nötig.

Vorratsdatenspeicherung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes unzulässig ist. Dieses richtungsweisende Urteil aus dem April 2014 muss auch in diesem Zusammenhang beachtet werden.

epicenter.works warnt eindringlich vor einer Einführung einer neuen Form der Vorratsdatenspeicherung und fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Passagen so zu formulieren, dass diese verhindert wird.