Individualantrag zur Öffnung der Untersuchungsausschüsse für die Öffentlichkeit 2026

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Instrumente einer funktionierenden Demokratie. Politische Vertreter:innen werden zur Verantwortung gezogen und Missstände wie Korruption und Machtmissbrauch können aufgedeckt werden. Trotz des enormen öffentlichen Interesses, gibt es für Bürger:innen und damit den (potentiellen) Wähler:innen der Politiker:innen, keine Möglichkeit sich unmittelbar selbst einen Eindruck von dem Geschehen zu verschaffen.

Wir fordern dieses Recht der Österreicher:innen jetzt mit einem Individualantrag vor dem Verfassungsgericht ein. Dies ist der zweite Versuch mittels einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof das Ziel zu erreichen. Der erste Schriftsatz ist hier zu finden.