Der Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot bestätigt genau das, wovor wir seit Monaten gewarnt haben. Statt Kinder zu schützen, verlangt er von der gesamten Bevölkerung einen digitalen Ausweis. Wir zeigen, was der Entwurf wirklich vorsieht, warum er die falschen Adressaten trifft und welche Alternativen es gegeben hätte.

Was seit Monaten als Kinderschutz verkauft wurde, liegt jetzt schwarz auf weiß vor. Beim Sommerministerrat in Salzburg hat die Bundesregierung am 28. Juli ihren Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot in Begutachtung geschickt und gleichzeitig zur Notifizierung nach Brüssel übermittelt. Aus der monatelangen Ankündigung ist damit ein Gesetzestext geworden, und der bestätigt genau das, wovor wir von Anfang an gewarnt haben.

Der digitale Ausweiszwang kommt, auch wenn er nicht so genannt wird.

Wir haben dazu eine Stellungnahme eingereicht. Fünf Punkte stechen darin besonders hervor.

  • Schaffung einer Überwachungsstruktur und echter Sicherheitsrisiken für die gesamte Gesellschaft
  • Verantwortung wird von den Plattformen auf die Nutzer:innen verschoben, statt eigentliche Ursachen zu bekämpfen
  • Ausschluss vulnerabler Gruppen wie geflüchtete Personen, Personen ohne Ausweisdokumente oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus
  • Praktische Umsetzbarkeit und Datensicherheit bleiben fraglich
  • Staatlicher Alleingang steht im Konflikt mit EU-Recht

Unsere Stellungnahme

Diese Punkte sind keinesfalls abschließend. Ein digitaler Ausweiszwang ist vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Problem, das weit über einzelne Kritikpunkte an der Gesetzestechnik hinausgeht. Denn er verändert grundsätzlich, wie wir künftig auf digitale Räume zugreifen dürfen.

Verbot für Kinder wird zur Kontrolle aller

Minderjährigen unter 14 Jahren soll der Zugang zu Diensten mit bestimmten Empfehlungssystemen und Interaktionsanreizen verwehrt werden. Klingt erst einmal nach einer Regel für eine kleine Gruppe. Um diese Altersgrenze durchzusetzen, müssen Plattformen aber eine wirksame Altersverifikation einführen, und die betrifft ausnahmslos jede Person, die sich anmelden will. Ein Klick auf „Ich bin älter als 14" reicht nicht mehr. Ob YouTube, Discord oder Pornhub, wer durch die Tür will, muss den Ausweis zeigen, ganz gleich wie alt er oder sie ist. Aus einem Verbot für einen Teil der Bevölkerung wird so ein digitaler Ausweiszwang für alle.

TikTok, Meta & Co. freuen sich

Kinder und Jugendliche vor schädlichen Geschäftspraktiken und suchtfördernden Plattformmechanismen zu schützen, ist eine dringende Aufgabe. Besonders bitter ist deshalb, dass der Entwurf genau das liefert, was sich die Plattformen wünschen. Statt die großen Anbieter konsequent in die Pflicht zu nehmen, etwa über die längst bestehenden Instrumente des Digital Services Act, wird die Verantwortung auf die Bürger:innen abgeschoben. Illegale Geschäftspraktiken, süchtig machende Designs und toxische Algorithmen dürfen bleiben, dabei schaden die längst nicht nur Kindern, sondern der gesamten Bevölkerung. Nur bestimmte Personengruppen sollen die Dienste künftig nicht mehr nutzen dürfen. Das ist keine Regulierung von Plattformen. Das ist eine Regulierung der Nutzer:innen.

Digitale Räume sind keine Nebensache

Was im alten Athen die Agora war und in Österreich über Jahrzehnte der Stammtisch im Gasthaus, sind heute für viele Menschen digitale Plattformen. Hier werden Informationen ausgetauscht, Meinungen gebildet und politische Debatten geführt. Für Kinder unter 14 bedeutet der Ausschluss deshalb nicht bloß, dass ihnen ein Produkt verwehrt wird, sondern dass ihnen dieser ganze Raum genommen wird. Ein Vergleich mit einem Alkohol- oder Tabakverbot ist deshalb unpassend. Denn anders als bei Suchtmitteln, wo das Gasthaus oder der Schulhof für Minderjährige trotzdem ein Ort bleibt, an dem sie sein dürfen, hängt bei sozialen Medien ihr Recht auf Information, Teilhabe und persönliche Entwicklung unmittelbar an der Nutzung selbst.

Dass der Zugang zu diesen Kommunikationsräumen künftig von einem vorherigen Altersnachweis abhängen soll, betrifft aber nicht nur Kinder. Wer sich ausweisen muss, um mitreden zu dürfen, hat das Gefühl, dabei beobachtet zu werden, und genau dieses Gefühl der Überwachung kann Menschen von der Nutzung völlig legaler Informations- und Kommunikationsangebote abhalten. Der Verfassungsgerichtshof hat auf genau diesen Effekt bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen. Am Ende schränkt das die Meinungs- und Informationsfreiheit der gesamten Bevölkerung ein, nicht nur die einer kleinen Gruppe.

Schlecht gewählte Vorbilder

Frankreich hat es nur wenige Wochen vor Österreich vorgemacht und ihre eigene Version eines digitalen Ausweiszwangs veröffentlicht. Aber auch dort ist das recht schnell gescheitert. Der Conseil Constitutionnel hat eine zentrale Bestimmung des dortigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, und zwar ausdrücklich deshalb, weil zur Durchsetzung der Altersgrenze auch Erwachsene ihr Alter nachweisen mussten. Die EU-Kommission hat Frankreich zudem unmissverständlich mitgeteilt, dass verbindliche Pflichten und Sanktionen gegenüber sehr großen Plattformen wie TikTok oder Instagram nach dem DSA exklusiv in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen, nicht in jener einzelner Mitgliedstaaten. Ein nationaler Alleingang läuft damit rechtlich weitgehend ins Leere. Österreich ist mit seinem Vorhaben also nicht allein. Was eine Warnung hätte sein sollen, hat die österreichische Regierung stattdessen als Steilvorlage genutzt.

Verhältnismäßigkeit mit Maß statt Maximum

Ein derart weitreichender Grundrechtseingriff ist nur dann zulässig, wenn kein gleich wirksames, milderes Mittel zur Verfügung steht. Genau das ist hier nicht der Fall. Problematische Plattformfunktionen lassen sich unmittelbar regulieren, und Eltern lassen sich mit einfachen technischen Werkzeugen unterstützen, statt die gesamte Bevölkerung einem Ausweiszwang zu unterwerfen. Wir haben schon 2025 einen gerätebasierten Ansatz vorgeschlagen, bei dem lediglich ein Alterssignal an Apps und Websites übermittelt wird, ohne dass irgendjemand dafür seinen Ausweis zücken muss. Die Verantwortung bleibt dabei dort, wo sie hingehört, nämlich bei den Plattformanbietern.

Grundrechtseingriff im Beta-Modus

Auch technisch steht der Entwurf auf wackligen Beinen. Zentraler Baustein der Altersverifikation soll die ID Austria sein, die für ein System mit täglich Millionen verlässlichen und sicheren Prüfungen schlicht nicht bereit ist. Wie das in der kurzen Umsetzungsfrist trotzdem gelingen soll, bleibt offen, und eine unabhängige Kontrolle der eingesetzten Technik ist im Gesetz gar nicht vorgesehen. Ein Grundrechtseingriff dieser Tragweite, unter Zeitdruck umgesetzt und ohne dass jemand die Ergebnisse extern prüft, ist kein Kinderschutz. Das ist ein Experiment auf Kosten der Grundrechte aller.

Wie es jetzt weitergeht

Ein Gesetz, das digitale Ausgrenzung als Kinderschutz verkauft, verdient diesen Namen nicht. Digitale Teilhabe ist kein Privileg, sondern Voraussetzung für ein freies Leben im digitalen Zeitalter. Wirksamer Kinder- und Jugendschutz muss bei den schädlichen Mechanismen der Plattformen ansetzen,. Bei Infinite Scroll, bei Autoplay, bei toxischen Empfehlungssystemen, und darf nicht dazu führen, dass die gesamte Bevölkerung einen digitalen Ausweis vorlegen muss, nur um an einem öffentlichen Gespräch teilzunehmen.

Unsere Stellungnahme dazu ist eingereicht, und die Begutachtungsfrist läuft noch bis 21. September 2026. Wir hoffen, dass die vielen kritischen Stellungnahmen ernst genommen werden. Wenn es der Regierung tatsächlich um wirksamen Kinderschutz geht und nicht nur um eine schnelle Schlagzeile, dann muss sie jetzt umdenken.

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