Drei Instanzen, ein Urteil: Wiener Neustadts Bürgermeister missbrauchte Bürger:innendaten
Der Instanzenzug ist durch: Datenschutzbehörde, Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof haben alle bestätigt, dass Bürgermeister Schneeberger (ÖVP) 2023 die Daten von 1.800 Unterzeichner:innen einer Petition unrechtmäßig für einen politischen Serienbrief missbraucht hat. Wir feiern diesen Sieg der betroffenen Bürger:innen und stellen fest, was noch immer fehlt.
Wir haben diesen Fall seit 2023 begleitet, öffentlich gemacht und bis zum Höchstgericht verfolgt. Solche Arbeit ist nur möglich, wenn Menschen wie du uns regelmäßg mit einem kleinen Beitrag unterstützen.
Was damals passiert ist
Sommer 2022: 1.800 Menschen in Wiener Neustadt unterschreiben den Initiativantrag „Freie Felder", um den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen zwischen Akademiepark und Anschlussstelle Ostumfahrung zu fordern. Sie vertrauen darauf, dass ihre persönlichen Daten, also Name, Adresse und Geburtsdatum, ausschließlich zur Prüfung der Wahlberechtigung durch den Magistrat verwendet werden. So wie es das direkt-demokratische Verfahren vorsieht.
Knapp vor der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner 2023 erhielten plötzlich alle Unterzeichner:innen einen personalisierten Brief von Bürgermeister Klaus Schneeberger, adressiert an ihre private Wohnadresse und inhaltlich darauf ausgerichtet, ihre Sorgen über Bodenversiegelung zu relativieren sowie auf den kandidierenden ÖVP-Landtagsabgeordneten Franz Dinhobl hinzuweisen.
„Wir haben uns an unseren Gemeinderat gewendet mit ernsthaften Anliegen, die uns betreffen. Dafür haben wir diesen Antrag geschrieben und unterschrieben. Nur dafür. Nicht dafür, dass uns persönlich und paternalistisch vom Bürgermeister mitgeteilt wird, unsere Sorgen seien im Grunde unberechtigt, und die Weiterverwendung unserer Daten für Zwecke, für die sie nicht bestimmt sind, sei eine Serviceleistung an uns.“ - Pia Lutterschmidt, Zustellungsbevollmächtigte Initiativantrag „Freie Felder".
Wir haben den Fall bereits 2023 öffentlich gemacht und kommentiert. Für uns war schon damals klar: Die Stadt Wiener Neustadt hat eine rote Linie überschritten, indem sie Daten eines direkt-demokratischen Instruments für Wahlkampfzwecke missbraucht hat. Besonders problematisch ist dabei nicht nur der Missbrauch selbst, sondern das strukturelle Problem dahinter.
Das österreichische Datenschutzgesetz sieht keine Sanktionen für Behörden vor. Damit haben öffentliche Stellen faktisch einen Freibrief für Datenschutzverstöße. Unternehmen würden für denselben Verstoß empfindlich bestraft, Behörden nicht.
Höchstgericht spricht Klartext
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidungen der Vorinstanzen nun bestätigt. Was schon Datenschutzbehörde und Bundesverwaltungsgericht entschieden haben, wird mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs endlich rechtskräftig: Der Bürgermeister hat personenbezogene Daten zahlreicher Bürger:innen missbraucht.
„Wenn der Bürgermeister dazu sagt, ,andere sehen das anders', ist das eine Verhöhnung demokratischer und rechtsstaatlicher Instanzen. Datenschutzbehörde, Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof haben den Missbrauch personenbezogener Daten festgestellt, daran gibt es nichts mehr ,anders zu sehen'." - Christoph Watz
„Das ist eine beispiellose Respektlosigkeit unseres Bürgermeisters, gegenüber der oberste Gerichtsbarkeit in unserem Land. Das zeigt sein Amtsverständnis, es mit den Rechten der Bürger, falls sie seinen Intentionen zuwider laufen, nicht allzu genau zu nehmen.“ - Martina Feirer
Entschuldigung ist überfällig
Jetzt haben die Grünen im Wiener Neustädter Gemeinderat eine Entschuldigung des Bürgermeisters gefordert, verbunden mit einer verpflichtenden Datenschutz-Nachschulung für Magistratsmitarbeiter:innen und politische Mandatar:innen. Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung zugelassen, weil Bürgermeister Schneeberger argumentierte, die Sache falle nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderats.
Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich. Demokratie lebt nicht nur von Verfahren und Urteilen, sie lebt auch davon, dass politisch Verantwortliche Fehler eingestehen, wenn Gerichte klare Grenzen aufgezeigt haben.
Was bleibt, ist das grundlegende Problem: Behörden haben in Österreich kaum Konsequenzen zu befürchten, wenn sie Datenschutzverstöße begehen. Das muss sich ändern. Solange öffentliche Stellen keine wirksamen Sanktionen zu fürchten haben, fehlt der entscheidende Anreiz, mit den Daten der Bevölkerung sorgsam umzugehen. Das betrifft nicht nur Wiener Neustadt, es betrifft jede Gemeinde, jeden Magistrat, jede Behörde in Österreich, die Daten direkt-demokratischer Verfahren verwaltet.
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