Gerade jetzt, während viele im Urlaub sind, stellt das Finanzministerium ein Gesetz zur Diskussion, das tief in die Struktur des österreichischen Internets eingreift. Unter dem Motto, illegales Glücksspiel einzudämmen, sollen künftig Netzsperren möglich werden. Klingt nach einer technischen Randnotiz, betrifft aber nicht nur ein paar dubiose Casino-Websites. Es betrifft VPN-Anbieter, Internetknoten, Hosting-Firmen, im Prinzip jeden, der irgendwo zwischen dir und dem Internet steht.

Was ist eine Netzsperre?

Eine Netzsperre bedeutet: Der Staat ordnet an, dass eine bestimmte Website in Österreich nicht mehr erreichbar sein darf. Ein Anbieter, egal ob Provider, VPN-Dienst oder Netzknoten, muss diese Anordnung technisch umsetzen. In der Praxis heißt das: Adresse einer Seite eingeben, nichts geht mehr oder es gibt sogar statt der Website ein Stopp-Schild.

Netzsperren treffen aber oft nicht nur das eine Angebot, das gemeint ist. Wer z.B. eine IP-Adresse sperrt, sperrt oft gleich noch hunderte andere Websites mit, die zufällig dieselbe Adresse teilen. Genau deshalb sind Netzsperren europarechtlich als Ultima Ratio gedacht. Eng begrenzt, klar begründet, mit echter gerichtlicher oder behördlicher Kontrolle. Kein Standardwerkzeug, das man einfach an möglichst viele Akteure delegiert, weil es bequem ist.

Der Zweck heiligt nicht alle Mittel

Zuerst die Klarstellung, weil sie in Debatten wie dieser gerne untergeht: Wir sind nicht für illegales Glücksspiel. Suchtprävention und Konsumentenschutz sind legitime, wichtige Ziele. Problematisches Spielverhalten zerstört reale Menschen und Familien.

Der aktuelle Entwurf verfolgt diesen legitimen Zweck aber mit Mitteln, die weit über das hinausschießen, was zur Zielerreichung nötig wäre. Wir haben ihn uns im Detail angeschaut.

Unsere Stellungnahme 

Die grundrechtlichen Probleme finden sich dabei aber nicht im Detail. Es sind Konstruktionsfehler im Kern des Gesetzes: Was gesperrt werden soll, wer sperren muss bis hin zu was passiert wenn zu viel gesperrt wurde.

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Jeder wird zum Hilfssheriff

Schon der Anwendungsbereich des Gesetzes ist auffällig weit gefasst. Nicht nur Internetprovider sollen sperren müssen. Auch VPN-Anbieter, Betreiber von Internetknoten, Hosting-Unternehmen sowie Domain-Registrare und -Resolver werden in die Pflicht genommen. Praktisch jede technische Instanz zwischen dir und einer Website wird zum verlängerten Arm der Behörde gemacht, unter Androhung von Verwaltungsstrafen. Das führt schnell zu Overblocking, denn wer unter Strafdrohung entscheiden muss, sperrt im Zweifel lieber zu viel als zu wenig und zensiert damit ganz nebenbei auch legale Teile des Internets.

Kollateralschäden vorprogrammiert

Ein Vergleich hilft, das Ausmaß dieser Sperrungen zu verstehen. Die einzig vertretbare Methode von Netzsperren ist die Sperrung von Domains, also die Sperrung einer konkreten Adresse wie „illegales-casino.at". Der Entwurf lässt aber sieht aber auch andere Sperrungen zu vor, etwa von IP-Adressen, und genau das ist technisch ein ganz anderes Kaliber. Während man sich unter einer Domain ein Einfamilienhaus vorstellen kann, gleicht eine IP-Adresse vielmehr einem Wohnhaus. Sperrst du die Adresse, wirfst du alle Mieter:innen gleichzeitig raus, egal ob sie mit Glücksspiel auch nur irgendetwas zu tun haben. Deshalb braucht es eine Einschränkung im Gesetz auf die einzig verhältnissmäßige Form, nämlich die von Domain-Netzsperren.

VPN-Sperren: technischer Unsinn mit Überwachungspreis

Nicht nur was gesperrt werden soll ist im aktuellen Entwurf ausgeufert, sondern auch wer sperren muss. Eine der widersprüchlichsten Verpflichtungen betrifft dabei VPN-Anbieter. Ein VPN ist dafür da, deinen tatsächlichen Standort zu verschleiern. Er leitet deine Verbindung deshalb über einen anderen Server, damit du anonym und ungehindert im Netz unterwegs bist. Genau das lässt sich mit einer Sperrpflicht nicht vereinbaren. Damit ein VPN eine Sperre überhaupt umsetzen könnte, müsste er wissen, aus welchem Land eine Anfrage kommt. Das Gesetz verlangt also von diesen Diensten, ihr eigenes Produkt kaputt zu machen und viel mehr über ihre Nutzer:innen zu speichern als bisher.

Diese Glücksspielangebote sind auch nur in Österreich illegal. Viele Anbieter verfügen aber über gültige Lizenzen aus anderen EU-Staaten, zum Beispiel Malta. Wenn VPNs künftig immer den strengsten nationalen Gesetzen folgen müssten, hätte das weitreichende Folgen. Schließlich sind VPNs für Menschen im Iran, in China oder Russland oft das einzige Mittel, um staatliche Internetzensur zu umgehen.

Wir haben auch mit VPN-Anbietern gesprochen und ihre Reaktion war eindeutig. Wird das Gesetz in dieser Form beschlossen, ziehen sie sich aus Österreich zurück. Das Ergebnis wäre kein sichereres Internet, sondern ein Land ohne seriöse VPN-Anbieter, während unseriöse aus dem Ausland weiter erreichbar bleiben.

Great Firewall of Austria

Noch weiter geht der Entwurf bei Internetknoten, den großen Kreuzungen, über die der gesamte Datenverkehr läuft. Auch sie sollen zu Sperrungen verpflichtet werden können. Stell dir eine Autobahnkreuzung vor, die kein Auto mit einer Waffe im Kofferraum durchlassen darf. Damit das funktioniert, müsste jeder Kofferraum kontrolliert werden. Genau das ist das Problem: entweder lückenlose Überwachung des gesamten Verkehrs, oder Overblocking.

Und genau diese lückenlose Überwachung würde eine Grundsäule des offenen Internets kippen. Netzknoten leiten Daten weiter, sie bewerten sie nicht. Ein System, das Netzknoten zur Kontrollstelle für Inhalte macht, kennen wir in dieser Form bisher vor allem aus China. Ein Modell an dem wir uns wirklich nicht orientieren sollten.

Gesperrt, und dann?

Netzsperren bedeuten also fast immer Overblocking. Aber was passiert, wenn deine völlig legale Website plötzlich in Österreich nicht mehr erreichbar ist, weil sie zufällig dieselbe IP-Adresse teilt wie ein gesperrtes Glücksspielangebot? Wo meldest du dich, wenn dein Blog, dein Shop oder dein Verein von einem Tag auf den anderen offline ist, ohne dass du auch nur in der Nähe von Online-Casinos warst?

Die ernüchternde Antwort: nirgends. Ein weiteres großes Manko des Entwurfs ist, dass jede Beschwerdemöglichkeit für betroffene Nutzer:innen fehlt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zu UPC Telekabel Wien (Rn 57) zu Netzsperren klargestellt, dass Betroffene sich dagegen wehren können müssen. Eine echte Beschwerdemöglichkeit gehört zu jeder verhältnismäßigen Sperrregelung dazu.

Im österreichischen Entwurf fehlt sie komplett. Wer durch eine überschießende IP-Sperre zum Kollateralschaden wird oder als legaler Anbieter fälschlich blockiert wird, hat keinen vorgesehenen Weg zur Korrektur. Ein Gesetz mit diesem Eingriff in Informationsfreiheitsrechte, aber ohne Rechtsschutz dagegen, ist mehr als grundrechtlich bedenklich.

Pünktlich zu Sommerloch und Lizenzende

Neben dem Inhalt des Gesetzes ist auch der Zeitpunkt fragwürdig. Die Netzsperren sollen ab September 2027 in Kraft treten, am Ende des selben Jahres in dem auch das Glücksspielmonopol von Casinos Austria ausläuft. Man kann davon ausgehen, dass Glücksspiellizenzen mehr Einnahmen für den Staatshaushalt bringen, wenn sie zuvor besonders hart abgesichert wurden.

Vor diesem Hintergrund sehen wir eine Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen, die auch noch mitten in den Sommer gelegt wurde, als demokratiepolitisch höchst problematisch an. Ein Gesetz mit derart einschneidenden Grundrechtseingriffen verdient eine öffentliche Debatte mit voller Aufmerksamkeit, keine zwei Wochen, in denen die halbe Republik im Urlaub ist. Das Finanzministerium sollte den verbleibenden Sommer für die Überarbeitung seines Gesetzes verwenden.

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