DSB erklärt Einsatz von Gesichtserkennung durch Polizei für rechtswidrig
Im März 2023 nahm ein Mann an einer Klimademo in Wien teil. Die Polizei fotografierte ihn und glich das Bild nachträglich automatisiert mit ihrer zentralen Gesichtsdatenbank ab. Auf den Treffer in der Datenbank folgte dann ein Ermittlungsverfahren, das später eingestellt wurde, weil keine strafbaren Handlungen vorlagen. Vom Einsatz der Gesichtserkennung selbst erfuhr der Betroffene erst durch eine eigene Auskunftsanfrage. Er wandte sich an uns, und wir haben Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht.
Uns ging es dabei nie nur um diesen einen Fall. Seit 2020 setzt die Polizei diese Technologie ein und von Anfang an gibt es Bedenken ob dafür eine taugliche Rechtsgrundlage besteht. Auch SPÖ, Neos und die Grünen haben das anhand mehrerer parlamentarischer Anfragen hinterfragt. Das Innenministerium war sich seiner Sache aber immer sehr sicher und hat all die Zweifel ignoriert, bis jetzt.
Ein Sieg mit Sprengkraft
Jetzt liegt die Antwort vor und sie ist eindeutig. Die Datenschutzbehörde verwirft die jahrelange Rechtsauffassung des Innenministeriums vollständig: § 75 SPG ist keine taugliche Grundlage für einen automatisierten Gesichtsabgleich. Diese Bestimmung wurde geschaffen, um Fingerabdruck-Karteikarten zu verwalten. Sie ohne weiteres als Rechtsgrundlage für Künstliche Intelligenz heranzuziehen, die ein Gesicht in Sekunden mit einer halben Million Fotos abgleicht, ist ein fataler Fehler. Das ist, als würde man mit der Straßenverkehrsordnung ein Formel-1-Rennen regeln.
Die enorme Sprengkraft der Entscheidung liegt darin, dass sie nicht nur unseren Fall betrifft. Jeder automatisierte Gesichtsabgleich, den die Polizei seit 2020 allein auf § 75 SPG gestützt hat, war damit ohne taugliche Rechtsgrundlage. Im Klartext heißt das: Der Einsatz muss sofort gestoppt werden, bis eine neue, taugliche Rechtsgrundlage besteht.
Denn wo Technologien neue Risiken schaffen, brauchen wir Gesetze die der Tragweite auch gerecht werden, mit echten Grenzen, unabhängiger Kontrolle und wirksamem Schutz für die Betroffenen.
Von der ersten Beschwerde bis zum Bescheid ist mehr als ein Jahr juristische Arbeit vergangen. Das ist Zeit und Fachwissen, dass wir als unabhängiger Verein nur durch Spenden aufbringen können. Stärk uns den Rücken, denn der Fall könnte noch in die nächste Instanz gehen.
Zwei Monate Haft durch Softwarefehler
Was passiert, wenn solche Systeme ungebremst laufen, zeigt ein anderer, öffentlich bekannter Fall. Ein unbeteiligter Österreicher wurde von einer Gesichtserkennungssoftware fälschlich als Kopf einer kriminellen Bande identifiziert. Die Folge war ein internationaler Haftbefehl, seine Festnahme in Serbien und fast zwei Monate in einer dortigen Gefängniszelle. Erst nach Wochen stellte sich heraus, dass sich die Software geirrt und der Mann zu Unrecht eingesperrt wurde. Fehler in solchen Systemen sind also keine hinzunehmenden Kollateralschänden, sie können echte Leben zerstören. Und genau deshalb sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen essentiell, wenn eine solche Technologie eingesetzt wird.
Jetzt ist die Politik am Zug
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann noch binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Anstelle der Landespolizeidirektion Wien kann auch das Innenministerium in dieses Verfahren eintreten. Wir befürchten also, dass das Innenressort seine verworfene Rechtsauffassung dort weiter verteidigen wird, statt die Chance zu nutzen endlich eine angemessene Rechtsgrundlage zu schaffen.
Deshalb braucht es jetzt klare Ansagen aus der Politik, allen voran von SPÖ und NEOS. Denn die beiden Parteien haben schon aus der Opposition heraus den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung zurecht kritisiert. Jetzt wird sich zeigen ob die Haltung auch in der Regierung noch genauso so klar bleibt wie vom Spielfeldrand.
Unsere Forderungen:
- Sofortiger Stopp des automatisierten Gesichtsabgleichs
- Echte Schutzmaßnahmen und unabhängige Kontrolle für grundrechtsinvasive Technologien wie Gesichtserkennung
- Konsequente Anwendung des AI Acts und Einführung einer unabhängigen KI-Aufsichtsbehörde
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