Der Nationalrat hat am 11.12.2018 das Gesetz zur Netz- und Informationssystemsicherheit (NISG) beschlossen, das die Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur sicherstellen soll. Ob Energie-, Wasser-, oder Gesundheitsversorgung: Sind die Netzwerke angreifbar, kann das lebensgefährlich für viele Menschen sein.

Zivilgesellschaft wirkt!

Wir haben eine Stellungnahme zum Ministerialentwurf eingebracht und stellen mit Freude fest, dass manche unserer Vorschläge übernommen worden sind. Einer betrifft etwa freiwillige Meldungen über Sicherheitsvorfälle. Diese sind besonders wichtig, um Gefahren und Angriffe so früh wie möglich zu erkennen. Um freiwillige Meldungen zu fördern, braucht es Vertraulichkeit in der Kommunikation. Nun muss eine solche Meldung – wie von uns vorgeschlagen – weder die Nennung der meldenden Einrichtung enthalten, noch Informationen, die auf diese schließen lassen. So kann ein hohes Vertraulichkeits- und Datenschutzniveau gewährleistet werden.

Datenschutz ausgebaut

Auch der Abschnitt zum Datenschutz ist in der letzten Fassung vollständig überarbeitet worden. Während wir etwa am ersten Entwurf kritisiert haben, dass unklar blieb, welche personenbezogenen Daten mittels der “technischen Einrichtungen” des Innenministeriums verarbeitet werden können, wurde das zumindest in mancher Hinsicht klargestellt. So können in Zukunft etwa der Bundeskanzler, der Innenminister und der Verteidigungsminister Kontakt- und Identitätsdaten sowie “technische Daten” von Personen, die Angriffe melden, Opfer werden, oder als Angreifer identifiziert werden, verarbeiten. Auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten an in- und ausländische Behörden oder Stellen, die im Erstentwurf sehr weitgehend vorgesehen war, wurde entsprechend unserer Kritik eingeschränkt.

Nach wie vor problematisch: Ansiedelung wesentlicher NIS-Agenden beim Innenministerium

Andere unserer Kritikpunkte sind allerdings weiterhin aufrecht, so etwa unsere Forderung einer klaren Trennung zwischen den Aufgaben der Prävention und der Strafverfolgung (Stichwort Bundestrojaner) oder das Fehlen einer Verpflichtung, die Öffentlichkeit über Sicherheitslücken, Gefahren und Angriffe zu informieren.
 

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