Abschreckendes Beispiel Julian H.: Strafverfolgung darf nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen
Erstellt von Anonymous am 7. September 2021 - 6:00
Sueddeutsche Zeitung | Der Spiegel
Anlässlich der Prozesseröffnung gegen den Sicherheitsberater Julian Hessenthaler, der maßgeblich an der Produktion des Ibiza-Videos beteiligt war, zeigen sich 18 österreichische und internationale Menschenrechtsorganisationen besorgt darüber, dass dessen ausufernde Strafverfolgung – ganz bewusst – einen abschreckenden Effekt auf zukünftige Aufdecker*innen und die Ausübung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit in Österreich haben könnte. Julian Hessenthaler sitzt seit Ende 2020 in Auslieferungs- bzw. Untersuchungshaft, da ihm Drogen- und Urkundendelikte vorgeworfen werden.