Änderungen im Strafvollzug: Videoüberwachung in Gefängnissen überbordend
Wir kritisieren in einer parlamentarischen Stellungnahme die geplanten Änderungen des Strafvollzugsgesetzes. Als Grundrechts-NGO haben wir uns vor allem mit zwei Punkten der Novelle befasst: Der überbordenden Videoüberwachung in Gefängnissen und dem völlig unterschiedlosen Verbot von Mobiltelefonen für Menschen im Strafvollzug.
Das Strafvollzugsgesetz in seiner bestehenden Form lässt den Einsatz technischer Mittel zur Bildübertragung in Strafvollzugsanstalten nur im Eingangsbereich, in Besucher- und Vernehmungszonen, auf den Gängen, Örtlichkeiten der Beschäftigung und des Aufenthalts außerhalb von Hafträumen und an den Außengrenzen der Anstalt zu. Dass die Videoüberwachung in Haft- und Sanitärräumen ausdrücklich und ausnahmslos untersagt ist, hat gute Gründe, die in der individuellen Privatsphäre von Häftlingen wurzeln, in die mit der geplanten Gesetzesänderung eingegriffen werden soll.
Schwammige Definition und unterschiedloses Verbot
Zudem soll mit der Novelle ein Verbot von Geräten zur funkbasierten Übertragung von Daten auf dem Gelände von Strafvollzugsanstalten festgeschrieben werden. Um diesem beizukommen, soll ein grundsätzliches Verbot nicht nur von Mobiltelefonen, sondern von jedwedem Gerät zur funkbasierten Übertragung von Daten – mit Ausnahme dienstlich zugelassener Geräte – normiert werden. Zudem sind Geräte zur Störung oder Unterdrückung von Frequenzen geplant, um dieses Verbot durchzusetzen. Diese Regelung ist nicht nur sehr weitreichend, weil sie auch eine Vielzahl technischer Geräte umfassen kann, die nicht vom Gesetzeszweck gedeckt sind, sondern es ist auch das grundsätzliche, unterschiedslose Verbot von Mobiltelefonen in Haftanstalten als problematisch anzusehen.
Die gesamte Stellungnahme mit einer juristischen Analyse findest du online unter parlament.gv.at oder bei unseren Dokumenten. Daneben findest du zudem Stellungnahmen weiterer Organisationen, die ihr Augenmerk auf unterschiedliche Problemstellen des Gesetzesentwurfs richten, darunter auch von der Solidaritätsgruppe für die Gründung einer Gefangenengewerkschaft Österreich, der Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug (SIM), dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie und Neustart.
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