Das Europäische Parlament wird am 19. Oktober 2017 über die ePrivacy-Verordnung entscheiden. Die Verordnung soll ein stabiles Fundament für sichere und vertrauliche digitale Kommunikation bilden. Allerdings versuchen einige Unternehmen, die Verordnung zu schwächen. Gemeinsam mit Datenschützerinnen und Datenschützern aus ganz Europa haben wir beim Freedom-not-Fear-Barcamp, das zwischen 6. und 9. Oktober 2017 in Brüssel stattgefunden hat, die entscheidenden Forderungen gesammelt, die das Europäische Parlament umsetzen muss, damit die Verordnung unsere Kommunikation wirklich schützt.

Du kannst mithelfen, dass wir eine Verordnung bekommen, die unsere Privatsphäre wirklich schützt anstatt sie auzuhöhlen. Nimm Kontakt mit deinen Abgeordneten auf und erinnere sie daran, dass Grundrechte auch im Internet gelten müssen!

Die drei entscheidenden Forderungen

1. NEIN ZU ONLINE-TRACKING SAGEN KÖNNEN

Geben wir den sinnlosen Cookie-Bannern einen Sinn! Die Situation heute: Wenn du eine Website ansurfst, poppt ein Banner auf, das dich darauf hinweist, dass die Seite Cookies benutzt. Du sollst anklicken, dass du das „Okay” findest, um weiter surfen zu dürfen. Das ist reines Theater, denn zu dem Zeitpunkt sind die Cookies schon längst auf deinem Rechner installiert. Wir wollen "Nein" sagen können, bevor wir im ganzen Internet verfolgt werden. In der ePrivacy-Verordnung muss unser Recht festgeschrieben werden, der Verarbeitung unserer Daten zu widersprechen und alle Seiten dennoch nützen zu können.

2. PRIVATSPHÄRE FÜR ALLE

Die Situation heute: Du musst Browser und Apps durchsuchen, um die Einstellung zu finden, mit der du verhinderst, dass dritte Parteien beobachten, was du gerade im Internet tust. Wer nicht weiß, dass es diese Einstellungen gibt, wird ausgespäht. Die ePrivacy-Verordnung kann das ändern – wenn sie eine Vorschrift enthält, in der festgelegt ist, dass Dritte nicht ungebeten mitlesen dürfen.

3. KEINE SCHLUPFLÖCHER!

Websites dürfen Daten für Web-Analyse sammeln, ohne dass du zugestimmt hast. Der aktuelle Entwurf enthält ein Schlupfloch, das es Dritten erlaubt, diese Ausnahme zu nutzen, um uns auszuspähen – beispielweise mit Tools wie Google-Analytics. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen auf eine klare Formulierung drängen, die dieses Analyse-Schlupfloch schließt.

Telefonleitfaden

Klar, es kostet Überwindung: Doch unsere EU-Abgeordneten sind dafür da, uns zuzuhören. Deshalb zeig keine Scheu anzurufen oder E-Mails zu schreiben! Du wirst wahrscheinlich eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter erreichen. Wenn du freundlich und sachlich mit ihnen sprichst, ist das der beste Weg zum Erfolg. Hier sind Argumente, die du verwenden kannst:

1. ePrivacy ist ein Grundrecht

  • Es ist ein Menschenrecht, nicht beobachtet zu werden. Und Menschenrechte gelten auch im Internet.
  • Es darf keine Voraussetzung sein, Grundrechte aufgeben zu müssen, um einen Dienst im Internet zu nutzen.
  • Werbung im Internet geht auch ohne Verletzung von Rechten.
  • Die Erstellung von personenbezogenen Profilen ist nicht nötig, um zielgerichtet zu werben (auch wenn die Werbe-Industrie das behauptet).
  • Es gibt genügend funktionierende Geschäftsmodelle, die keine Grundrechte verletzen.

2. Privatsphäre muss Standard sein

  • Privatsphäre muss die Standard-Einstellung sein. Eine bewusste Entscheidung, Tracking durch Dritte zuzulassen soll aber weiterhin möglich sein.
  • Einstellungen können bereits jetzt so gesetzt werden, dass man Third-Party-Tracking verhindert. Das können aber nur informierte Nutzerinnen und Nutzer. Besser wäre, wenn nur diejenigen getrackt werden, die ihre Einwilligung bewusst geben.

Weitere Informationen

Alle österreichischen Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament (LIBE) mit Telefonnummern, E-Mailadressen sowie ihren Facebook- und Twitter-Handles: Download

Alle Abgeordneten des LIBE-Ausschusses im Europaparlament mit ihren Twitter-Handles: Download

Text: Evelyn Austin (Bits of Freedom), Kerstin Demuth (Digitalcourage)
Bilder: Tijmen Swaalf (Bits of Freedom)

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