Nur gemeinsam können wir Datenschutz durchsetzen, mit einem Verbandsklagerecht
Neben dem Überwachungspaket stehen am Freitag, 20. April 2018 noch weitere Themen mit Datenschutzbezug auf der Agenda des Nationalrats. Darunter auch zwei Gesetzesanträge, die vom Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müssen, was der Opposition Verhandlungsspielraum gibt. Wir fordern, dass sie diesen nutzt, um eine Verbandsklagemöglichkeit zu schaffen. Diese Voraussetzung für einen effizienten Datenschutz wurde bislang noch kaum öffentlich thematisiert. Durch die Verbandsklage wäre es möglich, unser Recht auf Datenschutz gegenüber US-Konzernen auch wirklich durchzusetzen. Leider fehlt sie in den Gesetzesvorschlägen. Noch ist Zeit, das zu reparieren und diese Regelung vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zu beschließen.
Warum ist das so wichtig?
Erst kürzlich meinte Peter Wittmann, dass die SPÖ bei der Neufassung des Grundrechts auf Datenschutz und anderen Verfassungsbestimmungen nur mitstimmen wird, wenn auch die Verbandsklage im Gesetz verankert wird. Trotzdem gingen die gemeinsamen Anträge von SPÖ, ÖVP und FPÖ ohne diese Verbandsklage durch den Ausschuss und werden diesen Freitag im Parlament behandelt.
Was ist eine abstrakte Verbandsklage?
Eine abstrakte Verbandsklage bedeutet, dass Grundrechtsorganisationen wie wir oder noyb, die neue Organisation von Max Schrems, das Recht bekommen, Unternehmen für Datenschutzverletzungen zu klagen. Wenn wir etwa an den Skandal um Cambridge Analytica denken, ist diese Möglichkeit auch dringend nötig. Nur gemeinsam kann man Konzernen wie Facebook etwas entgegensetzen. Wenn jede Nutzerin und jeder Nutzer selbst vor Gericht ziehen und das Risiko selbst tragen müsste, haben wir keine Chance gegen die Top-Anwältinnen und -Anwälte der großen Unternehmen.
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung die abstrakte Verbandsklage (Art 80(2) DSGVO) ermöglicht, wurde sie bisher von keinem EU-Mitgliedsstaat vollständig umgesetzt. Wir fordern das Parlament auf, eine europäische Vorreiterrolle im Datenschutz einzunehmen, von der alle Menschen in der EU profitieren. Setzen wir noch diesen Freitag die abstrakte Verbandsklage um! Nutzen wir die Möglichkeiten, die die Datenschutzgrundverordnung bietet.
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