Am 10. Jänner 2019 endete die Begutachtungsfrist zu zwei neu geplanten Gesetzen, nämlich dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und dem Sozialhilfe-Statistikgesetz. Beide Entwürfe weisen schwere Mängel auf. Wir fordern deshalb, sie in dieser jetzigen Form nicht umzusetzen.

Beide Gesetze richten sich gegen Minderheiten und lassen die Intention vermuten, Menschen bewusst aus der Sozialhilfe drängen zu wollen und aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe zu durchleuchten. Das Ziel ist erkennbar: Es soll weniger Geld an Personen fließen, die nicht österreichischer Herkunft sind oder die einer Gruppe gesellschaftlich marginalisierter Menschen angehören. Dazu sind alle Mittel recht, was auch aus einer Datenschutzperspektive problematisch ist. 

Geplant ist, viele personenbezogene Daten von Soziahilfe-Empfänger*innen vom Bund an die Länder und von den Ländern an den Bund zu übermitteln. Das soll – so das gewünschte Ziel – die Vergabe dieser Leistungen optimieren. Es ist aber nicht nur problematisch, dass die Daten nicht anonymisiert sind, sondern auch, welche Daten an wen übermittelt werden. 

Unsere Hauptkritikpunkte:

  • Der Wegfall von Sozialhilfe für Personen, die eine Freiheitsstrafe abgesessen haben, bedeutet ein höheres Rückfallsrisiko in die Kriminalität. Diese wiederum wird als Argumentationsbasis für mehr Überwachungsmaßnahmen herangezogen. 
  • Die Zwecke der Verarbeitung der Daten von Sozialhilfe-Empfänger*innen geht weit über die Zwecke der Statistik hinaus.
  • Der Bund hat keine Kompetenzgrundlage für die Vollziehung der Sozialhilfe und handelt hier also verfassungswidrig.
  • Die Daten, die übermittelt werden müssen, sind teilweise nicht genau definiert.
  • Es gibt keine Einschränkung der Behörden, die diese Daten übermitteln müssen. Datenschutz ist für Personen, die Sozialhilfe beziehen nicht vorgesehen.
  • Die „Staatsbürgerschaft der Eltern“ ist für die Sozialhilfe irrelevant. Die Staatsbürgerschaft kann hinsichtlich Sozialhilfe nur bei den AntragstellerInnen selbst von Bedeutung sein.
  • Am Prinzip der Datenminimierung wird völlig vorbeigeschossen.
  • Eine Datenschutzfolgenabschätzung fehlt gänzlich.

Die genaue Stellungnahme zum Ministerialentwurf kann hier heruntergeladen werden (PDF). 

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