Am 20. April 2018 wurde das Überwachungspaket trotz massiven Widerstands aus der Zivilbevölkerung und scharfer Kritik der Opposition im Nationalrat beschlossen. Auch im Bundesrat wurde diese vollkommen überzogene Verschärfung von Überwachungsbefugnissen es durchgewinkt. Anfang Juni 2018 sind die ersten Maßnahmen in Kraft getreten  – unter anderem die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür ("Quick Freeze") und die verstärkte Überwachung im Straßenverkehr.

Geschichte

Im Vorjahr hat die Kampagne "Stoppt das Überwachungspaket!" dazu beigetragen, dass das Überwachungspaket der damaligen Bundesregierung verhindert werden konnte. In einem neuen Anlauf konnte die schwarze-blaue Regierung diese beispiellose Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte nahezu unverändert umsetzen. Wir haben die ganze Zeit über massiven Widerstand geleistet und tun dies auch weiterhin. Wir sind der festen Überzeugung: Österreich braucht Sicherheit statt Überwachung.

Diese zwei Gesetzesvorschläge waren in der parlamentarischen Begutachtung

  1. Novelle von Sicherheitspolizeigesetz, Straßenverkehrsordnung 1960 und Telekommunikationsgesetz: Die Stellungnahme von epicenter.works ist >>hier zu finden. 
  2. Novelle der Strafprozessordnung: Die Stellungnahme von epicenter.works ist >>hier zu finden.

Neben der Möglichkeit, selbst zur Konsultation beizutragen, konnte man bis Ende der Begutachtungsfrist auf der Parlamentswebsite auch kritischen Stellungnahmen zustimmen.

Die Liste aller Stellungnahmen zu Sicherheitspolizeigesetz etc. ist >>hier zu finden und jene zur Strafpozessordnung >>hier.

Die Inhalte im Detail 

Inhalte des Überwachungspakets:

Bundestrojaner

Ein erster Gesetzesvorschlag zur Legalisierung staatlicher Spionagesoftware wurde bereits 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Aufgrund der massiven Kritik von juristischer und technischer Seite lenkte Justizminister Brandstetter damals ein und hat das Gesetzesvorhaben zurückgezogen. Im gescheiterten Überwachungspaket aus 2017 und auch im neuen findet sich nun wieder die Forderung nach der Möglichkeit der Überwachung verschlüsselter Nachrichten, hinter der sich zwangsläufig ein Bundestrojaner verbirgt.

Höchst bedenklich ist am aktuellen Vorschlag, dass in Zukunft Jeder Opfer des Bundestrojaners werden kann: Laut Gesetzesentwurf können die Sicherheitsbehörden in Computersysteme jeder Person, jeder Firma oder jedes Vereins einbrechen, von denen sie annehmen, dass diese mit Verdächtigen kommunizieren (§ 135a Abs 1 Z 3 lit b StPO). Die Ferninstallation eines Bundestrojaners über sogenanntes "remote hacking" ist ebenfalls vorgesehen. Um eine solche Ferninfektion durchzuführen, muss die Überwachungssoftware besonders gefährliche Sicherheitslücken in den gängigsten Betriebssystemen verwenden. Offenbar darf ein Bundestrojaner auch dauerhafte Schäden auf dem Zielsystem anrichten, wenn er nach Beendigung der Maßnahme funktionsunfähig ist (Umkehrschluss aus § 135a Abs 2 Z 1 StPO) .

Auf unserer Themenseite zum Bundestrojaner finden sich weitere wichtigen Informationen und Materialien zu diesem Thema. 

Verstärkte Videoüberwachung

Das Innenministerium soll Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt, bekommen. Damit gibt es eine zentrale, staatliche Kontrolle aller öffentlichen Plätze und des dortigen Lebens. Für den Zugriff auf diese Daten braucht es keinen konkreten Verdacht, ähnlich wie im Polizeilichen Staatsschutzgesetz reicht als Begründung die Vorbeugung wahrscheinlicher Angriffe (§ 53 Abs 5 SPG). Die Sicherheitsbehörden können mittels eines einfachen Bescheids eine vierwöchentliche Vorratsdatenspeicherung der gesamten Videoüberwachung eines Anbieters verlangen (§ 93a SPG).

In einem nächsten Schritt könnte dieses Bildmaterial ausgewertet werden, um automatisch auffälliges Verhalten zu registrieren und mittels Gesichtserkennung einzelne Personen zu verfolgen. In Österreich gibt es bereits derartige Forschungsprojekte (siehe z.B. iObserve). 

Ob Videoüberwachung überhaupt ein geeignetes Mittel ist, um Terroranschläge zu verhindern, muss bezweifelt werden. Schließlich wurde auch die gesamte Uferpromenade von Nizza mit Videokameras überwacht und der Anschlag dort konnte damit auch nicht verhindert werden. Im Gegenteil: Videokameras können Terroristen sogar als Ansporn dienen. Schließlich zielen sie mit ihren Gräueltaten ja auf die größtmögliche Verstörung der Bevölkerung. Im Jänner wurde bekannt, dass die LPD Wien 15 von 17 Überwachungskameras abbauen ließ, weil die Kosten zu hoch waren und der Nutzen für die Verbrechensbekämpfung nicht erkennbar war.

IMSI-Catcher

Auch der Einsatz von IMSI-Catchern für die Überwachung von Mobiltelefonie soll kommen. Diese Geräte verhalten sich gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation). So ist es möglich, Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers zu lokalisieren. Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, dass mit diesen Geräten auch Gesprächsinhalte abgehört werden sollen. Obwohl das die eigentliche Funktion von IMSI-Catchern ist, fehlt dafür weiterhin die Rechtsgrundlage (§ 135 Abs 2a StPO). Update Ende April 2018: Hier gab es eine Verbesserung in der finalen Version. Für den Einsatz von IMSI-Catchern ist nun doch eine richterliche Genehmigung nötig. Ursprüglich war diese nicht vorgesehen

Straßenüberwachung

Künftig soll auch auf allen österreichischen Straßen von jedem Auto der Lenker/die Lenkerin des Fahrzeugs, das Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe, etc. erfasst werden. Die von den Sicherheitsbehörden selbst ermittelten oder auf deren Ersuchen von der ASFINAG übermittelten Daten, können in Verdachtsfällen bis zu 5 Jahre gespeichert werden (§ 53a Abs 6 SPG). Die Daten und das Videomaterial können bis zu zwei Wochen (im alten Entwurf waren es noch 48 Stunden) gespeichert werden. Damit entsteht jedoch eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung und jede Autofahrerin/jeder Autofahrer wird unter Generalverdacht gestellt. Aus grundrechtlicher Perspektive ist dieser Schritt in Richtung einer kompletten Überwachung aller Autos sehr problematisch. Der VfGH hat 2007 in seiner Entscheidung zur Section Control festgestellt, dass eine Überwachung von Autofahrerinnen und Autofahrern nur auf bestimmten, besonders gefährlichen und per Verordnung festgelegten Strecken zulässig ist. Zudem dürfen laut VfGH nur Kennzeichendaten gespeichert und an die Behörden übermittelt werden, wenn die erfassten Fahrzeuge zu schnell unterwegs oder bereits zur Fahndung ausgeschrieben sind. Der Gesetzesentwurf beinhaltet aber eine Form der Vorratsdatenspeicherung und ist nicht mit diesem Erkenntnis vereinbar. Außerdem steht er im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH im Fall Watson/Tele 2 Sverige, nach der eine Vorratsdatenspeicherung unter anderem nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig sein kann.

Eine anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung der Kennzeichendaten aller Fahrzeuge und eine im Raum stehende Vernetzung sämtlicher Verkehrskameras steht auch im krassen Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGHs. Dieser hat im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung mehrfach festgestellt, dass eine anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von (Kommunikations-)Daten wegen Unvereinbarkeit mit den Grundrechten nicht zulässig ist. Sie stellt eine massive Einschränkung der Grundrechte aller Menschen in Österreich dar. Das so entstehende Gefühl, dass die Menschen Gegenstand ständiger Überwachung sind, steht einem äußerst zweifelhaften Nutzen bei der Verhinderung von Straftaten gegenüber und verstärkt sogenannte "chilling effects" (Selbstzensur).

Vorratsdatenspeicherung 2.0

Die Regierung fordert in ihrem Überwachungspaket auch die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Dieses Gesetz wurde schon mehrfach von Höchstgerichten in ganz Europa aufgehoben. Erst im Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden nicht mit den Grundrechten vereinbar sind. In Österreich wurde die verdachtsunabhängige, anlasslose Massenüberwachung 2014 vom Verfassungsgerichtshof wegen Grundrechtswidrigkeit annulliert; aufgrund eines Verfahrens, das der AKVorrat (so der frühere Name unseres Vereins) angestrebt hat. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft soll ein Telekombetreiber künftig auch wieder Vorratsdaten bis zu einem Jahr speichern müssen (§ 135 Abs 2b StPO).

Registrierung von Prepaid-SIM-Karten

Anonyme Prepaid-Karten sollen mit dem Überwachungspaket der Vergangenheit angehören. Jeder Kauf einer SIM-Karte müsste mit der Registrierung der Identität einhergehen. Damit wird eine weitere Möglichkeit abgeschafft, unbeobachtet zu kommunizieren. Kriminelle können diese Maßnahme leicht mit ausländischen SIM-Karten oder gratis verfügbaren, anonymen Messaging-Diensten umgehen. Für die Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer in Österreich fällt jedoch eine weitere Möglichkeit weg, anonym zu kommunizieren. Damit werden 4,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer unter Generalverdacht gestellt. Der äußerst zweifelhafte Nutzen für die Bekämpfung von Kriminalität, steht einem Eingriff in das Recht unzähliger Menschen, frei und unbeobachtet zu kommunizieren gegenüber. Das lässt diese Maßnahme nicht verhältnismäßig erscheinen.

Eine Studie der Interessensvertretung der Telekomindustrie fand keine Belege dafür, dass die Registrierung von SIM-Karten zu einer verbesserten Verbrechensaufklärung führt oder gegen Terrorismus hilft. Mexiko hat das Verbot anonymer SIM-Karten sogar wieder abgeschafft, da die Verbrechensrate sogar stieg und es nur zu einem Schwarzmarkt für SIM-Karten führte. Tschechien, Neuseeland, Kanada, Rumänien, Großbritannien und die EU-Kommission haben die Maßnahme analysiert und sich aufgrund der fehlenden Belege dagegen entschieden. Nach den Terroranschlägen in London 2005 hat sogar eine eigene Kommission von Sicherheitsbehörden diese Maßnahme geprüft und weil es keine Belege für die Nützlichkeit für die Sicherheit gab, von einer Einführung abgeraten.

Des Weiteren wird durch diese Maßnahme die aufblühende Szene der günstigen virtuellen Mobilfunkbetreiber geschwächt. Wenige dieser Diskonter besitzen aktuell die Infrastruktur beim Kauf einer SIM-Karte die Identität ihrer Käuferinnen und Käufer zu überprüfen.

Beschränkung des Briefgeheimnisses

Die vorgeschlagene Novelle der Strafprozessordnung sieht folgende Streichung vor:

§ 135. (1) Beschlagnahme von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist und sich der Beschuldigte wegen einer solchen Tat in Haft befindet oder seine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet wurde.

Das bedeutet eine massive Beschränkung des Briefgeheimnisses, eines Grundrechtes, das in der Verfassung demokratischer Staaten garantiert ist. Dies gefährdet eine bedeutende Errungenschaft, die nach der Überwindung des metternichschen Überwachungsstaats erkämpft wurde.

Unsere Kritik bezieht sich auf folgende Punkte

  1. Die Sicherheit der IT-Infrastruktur in Österreich wird schwer gefährdet.
  2. Es werden neue Formen der Massenüberwachung eingeführt, die alle Bundesstraßen und öffentlichen Orte betreffen.
  3. Eine Überwachungsgesamtrechnung wurde nicht durchgeführt.
  4. Mit "Quick Freeze" soll die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt werden.
  5. Insgesamt sollen eine Fülle an (weiteren) Bestimmungen mit polizeistaatlichen Tendenzen Einzug in den österreichischen Rechtsbestand halten. Es ergibt sich zunehmend das Bild, dass Österreich in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgebaut wird.
  6. Eine Wirkungsfolgenabschätzung bzgl. Auswirkungen auf Grundrechte und Gesellschaft fehlt im Begutachtungsentwurf.
  7. Es entstehen enorme finanzielle Kosten für eingriffsintensive Maßnahmen, die die Sicherheit erwiesenermaßen nicht erhöhen.
  8. Der Rechtsschutz ist in vielen Punkten der Entwürfe nicht ausreichend gewährleistet, für viele Maßnahmen ist immer noch keine richterliche Bewilligung nötig.

SICHERHEIT STATT ÜBERWACHUNG

Im Überwachungspaket der Regierung ist keine wirkliche Sicherheit enthalten. Statt "subjektivem" Sicherheitsgefühl, Angstmache und Populismus brauchen wir ein "objektives" Sicherheitspaket:

  • mehr spezifisch ausgebildete Polizeikräfte statt mehr Kameras
  • verbesserte Analysekapazitäten für Sicherheitsbehörden: Mehr speziell ausgebildete Datenanalysten statt mehr Daten
  • mehrsprachige Polizeikräfte bzw. mehr Dolmetscherkapazitäten
  • mehr Präventionsarbeit gegen Radikalisierungstendenzen
  • bessere Vernetzung mit Communities als vertrauensbildende Maßnahmen und zur frühzeitigen Erkennung radikaler Tendenzen
  • Verankerung der Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung
  • ein Ablaufdatum für neue Überwachungsgesetze ("Sunset Clauses" mit wissenschaftlicher Evaluierung und Rücknahme wirkungsloser Maßnahmen)
  • Evaluierung aller bestehenden Überwachungsgesetze auf ihre Verfassungskonformität

So kannst du uns unterstützen

Dokumente

Stellungnahme zum Initiativantrag gemäß § 26 GOG-NR der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl und Michael Hammer betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird - 2063/A (XXV. GP). 

 

Zusammenfassung der Themen des geplanten Überwachungspaket basierend auf dem Regierungsübereinkommen vom 30. Jänner 2017. Dokument zuletzt aktualisiert am 21. August 2017.

 

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