Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 (WRÄG) werden die Befugnisse des Bundesheeres ausgeweitet: Das Militär soll die Befugnis erhalten, bei Beleidigungen des Heeres Personenkontrollen durchzuführen, unter bestimmten Voraussetzungen IP-Adressen, Verkehrs- und Standortdaten abzufragen, zur Observation technische Mittel zu verwenden und Computersysteme als Mittel der Zwangsgewalt einzusetzen. Schließlich wird auch der Aufgabenbereich des Wachdienstes erweitert und die Datenübermittlung an inländische Behörden erleichtert.

Personen, die verdächtig sind Straftaten begangen zu haben, zu kontrollieren, ist eindeutig Aufgabe der Polizei, soll aber nun im Fall von Beleidigungen des Heeres auch Aufgabe des Militärs werden. Dies ist nicht nur aus einem juristischen, sondern auch aus einem gesellschaftlichen und demokratiepolitischen Blickwinkel problematisch. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz wird somit eine Schwelle überschritten, was nicht zuletzt aus einer historischen Perspektive heraus fragwürdig und problematisch ist. Die Trennung von Polizei und Bundesheer und deren Aufgaben ist in einer Demokratie notwendig, die logische Konsequenz rechtsstaatlicher Prinzipien und der geschichtlich entwickelte Konsens in Demokratien. Die Erweiterung der unten angeführten Befugnisse steht im diametralen Gegensatz zu einer Festigung der Demokratie und des Vertrauens von Bürgerinnen und Bürgern in öffentliche Institutionen und Sicherheitsapparate. Das in den Erläuterungen beklagte oftmalige Fehlen zuständiger Exekutivorgane vor Ort (sinngemäß zitiert S 14 letzter Absatz) kann kein ausreichender Grund sein, Angehörigen des Bundesheeres polizeiliche Aufgaben zu übertragen.

Das Sicherheitsgefühl wird künstlich verschlechtert

Abgesehen vom psychologischen Effekt, der nicht zu unterschätzen ist („Jemand in Militär-Uniform mit schwerer Bewaffnung verlangt nach meinem Ausweis“ versus „ein Polizist verlangt nach meinem Ausweis“), sollte es das Ziel in einer Demokratie sein, polizeiliche Aufgaben in einem verhältnismäßigen, angemessenen und notwendigen Ausmaß zu ermöglichen, ohne dabei die Bevölkerung zu drangsalieren. Die Ausweitung dieser Befugnisse auf das Militär stellt aber genau das Gegenteil dar: Es entsteht der Eindruck, die Polizei, deren Mittel nun sogar gekürzt werden, komme alleine mit der Sicherheitslage der Nation nicht mehr zurecht und brauche deshalb die Unterstützung des Heeres, das eigentlich die Sicherung nach außen gewährleisten soll. Das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung wird somit ohne sachlichen Grund künstlich verschlechtert.

Anzumerken ist auch, dass das Bundesheer - ausgenommen von der Militärpolizei - über keine polizeiliche und/oder juristische Ausbildung verfügt und somit nicht immer wird einschätzen können, wie strafrechtlich relevant eine bestimmte Tat/Aussage (Stichwort „Beleidigung des Bundesheeres“) ist.

Ohne weitere Einschränkungen sollen in Zukunft Computersysteme als Zwangsmittel eingesetzt werden können. Es besteht die Gefahr, dass dies sogenannte "Hackbacks" ermöglicht - also einen Angriff auf Computersysteme mit Hilfe staatlicher Schadsoftware. Dieser Einsatz staatlicher Schadsoftware bedeutet, dass das Wissen über Sicherheitslücken nicht nur nicht an die Hersteller weitergegeben wird, sondern Sicherheitslücken sogar gefördert werden und gar zu einer bewussten Provokation eines gezielten Angriffs führen könnte. Computersysteme könnten vorsorglich kompromittiert werden, um sie später unter eigene Kontrolle zu bringen.

Auch der Rechtsschutz ist im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend. Meta-Kommunikationsdaten sind laut EGMR ebenso schützenswert wie inhaltliche Daten. Dieser Grundvoraussetzung wird nicht entsprochen.

Diese schleichende und erneute Ausweitung von Überwachungsbefugnissen lässt die einzig konsequente Frage offen, nämlich wie weit diese Ausweitung noch voranschreiten kann, ohne unsere Demokratie ernsthaft zu gefährden. Der Einsatz des Militärs im Inneren wurde durch die Sicherung von Botschaften ausgeweitet und soll nun auch Ausweiskontrollen beinhalten. Dies und die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der militärischen Nachrichtendienste sind problematische und abzulehnende Entwicklungen, die eines demokratischen Staats nicht würdig sind.

Unsere Hauptkritikpunkte:

  • Die Ausweitung der Aufgaben des Bundesheeres und die neue Befugnis zur Personenkontrolle gehen über die verfassungsrechtlich festgelegten Aufgaben des Bundesheeres in Art 79 Abs 1 B-VG hinaus und sind daher verfassungswidrig.
  • Die neuen Ermittlungsbefugnisse sowie die ausgeweitete Befugnis zur Datenübermittlung an inländische Behörden in verletzen das Recht auf Achtung der Privatsphäre gem Art 8 EMRK und Art 7 GRC sowie das Grundrecht auf Datenschutz.
  • Digitale Gegenangriffe, die nun ermöglicht werden sollen, gefährden die allgemeine Sicherheit und können zur Instrumentalisierung der Fähigkeiten des Bundesheeres durch Dritte und zu unkontrollierbarer Eskalation führen. Sie sind daher strikt abzulehnen.
  • Diese Novelle ist ein weiterer Schritt in der ständigen Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Ohne Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung und detaillierten Begründungen zur Notwendigkeit weiterer Überwachungsbefugnisse ist ihre Ausweitung grundsätzlich abzulehnen.
  • Es wird außerdem empfohlen, für die Datenabfrage und -übermittlung die Durchlaufstelle (DLS) zu verwenden.
Die gesamte Stellungnahme ist hier zum Download bereitgestellt.

Update, 5. März 2019

Noch innerhalb der Begutachtungsfrist hat die Regierung eine Gesetzesvorlage fertiggestellt - dabei ist die Kontrollbefugnis für das Bundesheer rausgefallen. Viele weitere problematische Inhalte sind aber noch darin enthalten. Hier findest du die fertige Regierungsvorlage.

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