Am Mittwoch, 21. Februar 2018, wurde eine neue Auflage des Überwachungspakets im Ministerrat beschlossen. Im Grunde handelt es sich um das gleiche Paket, das schon vergangenes Jahr für massive Kritik sorgte und aufgrund vernichtender Stellungnahmen im Rahmen der parlamentarischen Begutachtung nicht verabschiedet wurde. (Eine chronologische Darstellung der Ereignisse aus dem Vorjahr findet sich >>hier.)

Neue Gesetzesvorschläge gehen nicht auf grundsätzliche Bedenken ein

„In Summe stellt das neue Überwachungspaket die größte Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in der zweiten Republik dar. Innenminister Kickl und Justizminister Moser haben einige kosmetische Änderungen an den Gesetzesvorschlägen vorgenommen, sind aber nicht auf die grundsätzlichen Bedenken an solchen Maßnahmen eingegangen“,

so Thomas Lohninger von epicenter.works.

Seit Jahren setzt sich die Grundrechts-NGO epicenter.works für eine Debatte darüber ein, ob Überwachung überhaupt dazu beitragen kann, die Sicherheit zu erhöhen, oder ob sie nur die Freiheit der Menschen oder – wie im Falle des Bundestrojaners – gar die Sicherheit aller gefährdet.

Kritik gibt es von allen Seiten: Informatik Austria, der Zusammenschluss der Informatik-Fakultäten und -Departments an österreichischen Universitäten warnt ebenso wie Rupert Wolff, der Präsident des Rechtsanwaltskammertags oder NGOs wie etwa Amnesty International. Auch die Oppositionsparteien kritisieren die Vorgehensweise der Regierung scharf. Bei der Kundgebung gegen das Überwachungspaket am 26. Februar 2018 haben Vertreterinnen und Vertreter aller Oppositionsparteien gesprochen. Unser Protest hat dazu beigetragen, dass die Regierung zumindest einer Begutachtung des Gesetzespakets zugestimmt hat. Ursprünglich hatte sie nicht einmal das vorgesehen.

Hier eine Videodokumentation von Sergej Pepper:

Ein Video mit allen Redebeiträgen findet sich >>hier.

Bilder von der Kundgebung finden sich >>hier. (Credits: Karola Riegler)

Größte Ausweitung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten in der zweiten Republik

Das neue Überwachungspaket (Gesetzesvorschläge >>hier und >>hier) beinhaltet fast alle Maßnahmen, die auch schon im Überwachungspaket der letzten Regierung vorgesehen waren. Dieses Maßnahmenbündel ist eine Gefahr für unsere Sicherheit und eine Verletzung unserer Grundrechte. Daher lehnt epicenter.works es vehement ab.

Überwachung in allen Lebensbereichen

  • Bundestrojaner – Gefahr für die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur
  • Vorratsdatenspeicherung 2.0 – Neue Variante der grundrechtswidrigen Massenüberwachung
  • Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten – Handynutzerinnen und -Nutzer unter Generalverdacht
  • Lokalisierung von Geräten durch IMSI-Catcher  – Überwachungstechnologien, die mehr können als sie von Gesetzes wegen  dürften
  • Einschränkung des Briefgeheimnisses  – Eines der ältesten Grundrechte in Gefahr
  • Verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum  – Ermöglichung von Bewegungsprofilen und Gesichtserkennung
  • Überwachung im Straßenverkehr  – Großflächige Erfassung von Autofahrten
  • Ausweitung des Lauschangriffs  –  Einsatz von Überwachung schon bei Vorfelddelikten

DAS NEUE ÜBERWACHUNGSPAKET IM DETAIL

Bundestrojaner – Gefahr für die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur

Zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten sollen Bundestrojaner eingesetzt werden können. Dazu ist staatliche Schadsoftware notwendig, die den Herstellern unbekannte Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzt. Diese können aber auch zu kriminellen Zwecken genutzt werden. Gerade heute, wo immer wieder von der Wichtigkeit der Bekämpfung der steigenden „Cyberkriminalität“ die Rede ist, ist es kontraproduktiv, Maßnahmen zu setzen, die Kriminalität bekämpfen sollen, diese aber in Wirklichkeit ermöglichen.

Die Überwachung von Telefongesprächen und die Überwachung eines ganzen Betriebssystems mittels eines Bundestrojaners ist nicht, wie häufig seitens der Regierung behauptet, substanziell dasselbe. Das Missbrauchspotential und die Gefahr für die Sicherheit im Allgemeinen, die durch die Verwendung staatlicher Schadsoftware entsteht, ist ungleich viel höher als die Gefahren, die mit Telefon-Überwachung einhergehen. Der Verbreitungsmechanismus der WannaCry-Erpressungssoftware, die 2017 etwa das britische Gesundheitssystem befiel und etwa auch Computer von Krankenhäusern außer Betrieb setzte, basierte auf von der NSA lange Zeit geheim gehaltenen Sicherheitslücken, die sie zum Einbruch in fremde Systeme nutzte.

Die Sicherheit unserer Betriebssysteme betrifft uns alle! Wir kommunizieren per E-Mail oder Chat privat oder für die Arbeit, nutzen soziale Medien, schließen online Geschäfte ab, oder erledigen Behördengänge per Handysignatur. Hier liegen überall Angriffspunkte, die durch Schwachstellen im System kriminell genutzt werden können. Es wird Zeit, dass auch die Regierung versteht, wie groß die Gefahr für unsere Sicherheit ist, die von einem Bundestrojaner ausgeht.

Vorratsdatenspeicherung 2.0

Schon bei einem Anfangsverdacht sollen Telekommunikationsdaten für ein Jahr gespeichert werden dürfen – ohne irgendeine weitere Einschränkung, z.B. räumlich oder nach dem betroffenen Personenkreis. Die "Anlassdatenspeicherung" oder „Quick Freeze“ ist eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Auch in dieser Form entspricht die Vorratsdatenspeicherung nicht den Voraussetzungen für eine grundrechtsgemäße Durchführung einer Vorratsdatenspeicherung, die der EuGH festgelegt hat.

Verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Die Polizei soll Zugriff auf Video- und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum (z.B. auf Bahnhöfen oder in U-Bahnen) bekommen. Möglich wäre das u.a. in Form eines Echtzeitstreamings. Insbesondere in Verbindung mit den voranschreitenden Entwicklungen von Software zur automatischen Gesichtserkennung und dem in Österreich neuen Gesichtsverhüllungsverbot sind diese Maßnahmen besonders besorgniserregend.

Überwachung im Straßenverkehr – Großflächige Erfassung von Autofahrten

Die Polizei soll Zugriff auf von Autobahnkameras gesammelte Daten bekommen. Das beinhaltet Daten über Kennzeichen, Autotyp, Marke, Farbe des Autos, sowie Daten über den Lenker oder die Lenkerin. Die personenbezogenen Daten sollen außerdem bis zu zwei Wochen gespeichert werden dürfen.

Weiters

  • Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten – Handynutzerinnen und -Nutzer unter Generalverdacht
  • Lokalisierung von Geräten durch IMSI-Catcher  – Überwachungstechnologien, die mehr können als sie von Gesetzes wegen  dürften
  • Einschränkung des Briefgeheimnisses  – Eines der ältesten Grundrechte in Gefahr
  • Ausweitung des Lauschangriffs  –  Einsatz von Überwachung schon bei Vorfelddelikten

VERGLEICH ZUM VORHERGEHENDEN ENTWURF

Die Maßnahmen sind im Grunde die gleichen geblieben wie im letzten Entwurf. Manche sind nun etwas eingeschränkt worden, andere aber auch erweitert. Positiv ist z.B., dass der Bundestrojaner nur bei schwereren Straftaten anwendbar sein soll und automatische Kommunikation zwischen Maschinen nicht erfasst sein soll. An den ganz grundlegenden Gefahren, die durch einen Bundestrojaner entstehen, hat sich aber dadurch nichts verändert. Auch die Verpflichtung zur Herausgabe des PUK-Codes und die Möglichkeit personenbezogene Daten mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Sicherheitsforums zu teilen, sind im jetzigen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Bei der geplanten Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung (die Anlassdatenspeicherung) und dem Einsatz von IMSI-Catchern hat sich im Vergleich zum letzten Entwurf kaum etwas verändert. Zugleich wurden die Kfz-Datenerfassung und die Speicherverpflichtung für Videoaufnahmen aus dem öffentlichen Raum sogar noch verschärft: die Speicherdauer wurde bei Kfz-Daten von 48 Stunden auf zwei Wochen und bei Videomaterial von zwei auf vier Wochen erhöht.

Rhetorik statt echter Verbesserungen

Von Seiten der Regierung heißt es, der Entwurf enthalte keine Massenüberwachung, sondern nur gezielte Maßnahmen:
Die entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen müssen immer konkrete Strafverfahren bzw. den Verdacht auf eine konkrete Straftat zur Grundlage haben.“ Die Regierung behauptet, die Überwachung richte sich nur gegen Verdächtige. Das sehen wir anders: auch Maßnahmen zu Massenüberwachung sind – entgegen den Beteuerungen – Teil dieses Paktes. Sowohl die Anlassdatenspeicherung, als auch die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und die Speicherung von Daten über Kfz sowie deren LenkerInnen bedeutet die Speicherung von Daten über eine Vielzahl von Unbeteiligten.

Kickl sagt außerdem, der Rechtsschutz sei nun durchwegs gesichert: Es gebe „keine Überwachung in der Breite, sondern in der Tiefe, bei konkretem Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und starkem Rechtsschutz“. Der Gesetzesentwurf selbst spricht aber eine andere Sprache: Für einen Zugriff auf Video- und Tonaufnahmen und die Kfz-Datenerfassung, die im Sicherheitspolizeigesetz geregelt sind, ist eine gerichtliche Bewilligung nach wie vor nicht notwendig. Auch eine vorhergehende Bewilligung durch den Rechtsschutzbeauftragten ist hier nicht vorgesehen. Effektiver Rechtsschutz scheint der Regierung kein Anliegen zu sein, wie sie erst kürzlich beim Datenschutzanpassungsgesetz Inneres gezeigt hat.

Überwachungsgesamtrechnung dringend nötig

Im neuen Entwurf heißt es außerdem, die Anwendung des Bundestrojaners solle innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten evaluiert werden. epicenter.works setzt sich schon lange für eine Evaluierung aller Überwachungsbefugnisse im Sinne einer Gesamtrechnung ein. Mit dem Handbuch zur Evaluation der Anti-Terror-Gesetze (HEAT) hat die NGO auch erklärt, wie eine solche Evaluation bewerkstelligt werden kann. Meint man es ernst mit der Evaluierung von Überwachungsmaßnahmen, müsste man aber alle Maßnahmen evaluieren, nicht nur neue Vorhaben wie etwa den Bundestrojaner.

Richtungswechsel bei der FPÖ

Die FPÖ gehörte noch vor kurzem zu den Gegnerinnen des Pakets. Als Oppositionspolitiker hat Herbert Kickl das Überwachungspaket noch als „gefährliche Drohung“ bezeichnet und darin schon das „Ende des Rechtsstaats, wie wir ihn kennen“ gesehen. Jetzt bringt er als Innenminister das Überwachungspaket wieder auf den Weg. Einerseits sei es ja das gleiche Paket, das schon durch eine Begutachtung gelaufen ist, andererseits sind die Unterschiede groß genug, dass sie einen kompletten Sinneswandel der FPÖ erklären können: ein klarer Widerspruch.

Gegen Überwachung und für Freiheit!

Überwachung bedeutet Kontrolle. Sie ist eine Gefahr für unsere Freiheit und Sicherheit. In Österreich sinkt die Kriminalität, während die Aufklärungsraten steigen. Verschärfte Überwachung ist nicht notwendig. Es ist außerdem nicht erwiesen, dass diese Überwachungsmaßnahmen die Kriminalität überhaupt effektiv bekämpfen können. Die beste Kriminalpolitik ist immer noch eine Sozialpolitik, die allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglicht. Auch in diesem Bereich sorgt die Regierung derzeit nicht für mehr Sicherheit.

Daher lehnt epicenter.works diese beispiellose Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte vehement ab! Die Abgeordneten zum Nationalrat werden aufgefordert, diese Gesetze nicht zu beschließen.

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