Durch unsere FragDenStaat.at-Anfrage kommen nun neue Informationen zu den Drohneneinsätzen der österreichischen Polizei ans Tageslicht. Seit 1. April setzt diese in einer Pilotphase mit Überwachungskameras ausgestattete Fluggeräte ein. Doch statt der bisherigen durch Medienberichte bestätigten Annahme, dass zwei Drohnen eingesetzt werden, ist nun klar, dass die Polizei insgesamt 76 Drohnen mit einem Kostenaufwand von ca. € 280.000,- angeschafft hat.

Eine solche massive Ausweitung der Überwachungstätigkeiten der Polizei muss kritisch durchleuchtet werden. Eine der essentiellen Fragen ist hier die der Rechtsgrundlage. Anstatt durch ein Gesetz zur Verwendung von Drohnen ermächtigt zu werden, geht die Polizei anscheinend davon aus, dass dies schon aufgrund der bestehenden Rechtslage zur Videoüberwachung erlaubt ist. Doch Drohnen ermöglichen ganz andere Formen der Überwachung, so können diese beispielsweise durch Fenster in Wohnungen hineinfilmen. Es muss eindeutig festgelegt sein, wann und wie Drohnen zur Videoüberwachung eingesetzt werden, daher setzen wir uns für eine klare Regelung mit wirksamen Schutzmechanismen von Grundrechten ein.

Mag.a iur. Angelika Adensamer, MSc
Juristin bei epicenter.works

Generell ist eine Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen in Österreich dringend notwendig. Als Teil des Projektes HEAT erarbeitet epicenter.works derzeit Richtlinien zur Durchführung einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung. Diese soll zur Evaluierung aller Überwachungsgesetze eingesetzt werden, um ihre Auswirkungen auf Grundrechte festzustellen. „Damit leisten wir eine Hilfestellung an Zivilgesellschaft und Politik, um eine faktenbasierte und verhältnismäßige Sicherheitspolitik zu erreichen. Ob Drohnen, Bundestrojaner oder Gesichtserkennung – ein Umdenken zum Schutz der Grundrechte ist dringend notwendig“, so Adensamer abschließend.

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