UPDATE: Die Regierungsvorlage des Hass im Netz Bekämpfungsgesetzes aus dem grünen Justizministerium hat drei der vier Kritikpunkte in diesem Blogpost zu unserer Zufriedenheit repariert. Lediglich der vierte Punkt "Unternehmen können bald für Arbeitnehmer*innen Persönlichkeitsrechte einklagen" ist noch nicht behoben. Wir sind sehr froh, dass wir einen Unterschied machen konnten und das Feedback der Begutachtung ernst genommen wurde. Insgesamt begrüßen wir dieses Gesetz aus dem grünen Justizministerium nun, da es wirklich große Verbesserungen für Opfer von Hass im Netz bringt, besonders was deren Zugang zum Recht betrifft. Zivilgesellschaft wirkt!

Diese Woche endet die Begutachtung des "Hass im Netz"-Pakets der Regierung. In der Vergangenheit haben wir uns hauptsächlich dem Kommunikationsplattformen-Gesetz der ÖVP gewidmet, es gibt aber leider auch einige alarmierende Bestimmungen in zwei Gesetzen dieses Pakets, die aus dem grünen Justizministerium kommen. Grundsätzlich stehen wir den Zielen des Pakets positiv gegenüber, als Grundrechts-NGO müssen wir trotzdem genau hinschauen und Gefahren aufzeigen.

Netzsperren? Leider doch!

Überraschenderweise scheint es Verwirrung darüber zu geben, ob im Gesetz des grünen Justizministeriums Netzsperren enthalten sind oder nicht. In der ZiB 2 hat dies Justizministerin Alma Zadić trotz direkter Nachfrage explizit verneint.

Leider stimmt das nicht. Im neuen § 20 Abs 3 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs wäre die Möglichkeit vorgesehen, Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten auch an "Vermittler" zu richten. In den Erläuterungen wird dazu auf das Urheberrechtsgesetz verwiesen. Da dieses Gesetz aber 2003 an eine EU-Richtlinie angepasst wurde und der EuGH 2009 klarstellte, dass auch Internetanbieter unter "Vermittler" fallen, würde dies in Österreich jedenfalls zu neuen Netzsperren führen. Diese Auffassung vertreten nicht nur wir in unserer Stellungnahme, sondern auch die Telekom Austria und die ISPA.

Netzsperren werden in Österreich seit über zehn Jahren kontrovers diskutiert. Derzeit gibt es nur eine kleine Anzahl von Webseiten, die aufgrund des Urheberrechts in Österreich gesperrt werden. Der im Urheberrecht gewählte Weg der Abmahnungen kollidiert in der Praxis aber mit dem EU-Gesetz zur Netzneutralität. Dort wird nämlich festgehalten, dass die Sperre einer Website nur aufgrund einer Gerichts- oder Behördenentscheidung möglich ist. Trotzdem kann vorher schon eine Abmahnung ausgesprochen werden. Folgt der Internetanbieter dieser Abmahnung, verstößt er laut Telekomregulierungsbehörde gegen geltendes EU-Recht. Daher müsste es jedenfalls erst zu einer Gerichtsentscheidung aufgrund einer Unterlassungsklage kommen, die im schlimmsten Fall jedem der 400 Internetanbieter in Österreich Geld kosten würde. Zudem ist im Gesetz nicht sichergestellt, dass zuvor gelindere Mittel erfolglos versucht wurden (z.B. die Inhalte beim Hostinganbieter direkt löschen zu lassen), bevor ganze Webseiten gesperrt werden. Beeindruckend, das man genau diesen Weg als Vorbild gewählt hat.

Mit dem neuen Gesetz könnten aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ganze Websites gesperrt werden. Die Bestimmung ist so breit, dass sie es grundsätzlich zulässt, dass bereits aufgrund eines illegalen Postings gleich ein ganzer Blog oder ein ganzes soziales Netzwerk gesperrt werden kann. Offen ist auch ob das mittels IP- oder DNS-Sperren passieren muss. Unter einer IP-Adresse finden sich heute bis zu tausende Webseiten, die alle mitgesperrt würden. Beide Formen der Netzsperren sind auch für technische Laien in wenigen Minuten leicht zu umgehen und helfen eigentlich nicht dabei, die zugrundeliegende Rechtsverletzung abzustellen. Vielmehr verschließt man nur die Augen davor. Das System der Abmahnung zwingt darüber hinaus den Internetanbieter dazu, selbstständig abzuwägen ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht, da er sich andernfalls klagen lassen müsste und die dabei entstehenden erheblichen Gerichtskosten zu tragen hätte. Wie auch im KoPl-G/NetzDG führt das dazu, dass sensible Grundrechtsabwägungen immer weiter weg von den dafür zuständigen Gerichten hin zu privaten Unternehmen verlagert werden. 

Neben der Verwirrung des Justizministeriums, ob das eigene Gesetz überhaupt Netzsperren beinhaltet, verwundert uns auch die Ignoranz gegenüber der Debatte der letzten zehn Jahre. So lange wird schon versucht, die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, der Telekomindustrie und der der Urheberrechtsindustrie auf einen Nenner zu bringen. Unter Türkis-Blau gab es einen Vorschlag für Netzsperren zur Blockade von Glücksspielangeboten, die Novomatic unerwünschte Konkurrenz machen. Das beschäftigt jetzt gerade den Ibiza-Untersuchungsausschuss mit der Vermutung von Gesetzeskauf. In der ÖVP gibt es auch Bestrebungen für eine Sperrung von Pornoangeboten. Vor diesem Hintergrund muss den politisch Verantwortlichen die Brisanz des Themas bewusst sein, denn die Einführung von Netzsperren für diesen Zweck wird massives Interesse wecken, künftig ausgeweitet zu werden.

Wir lehnen Netzsperren grundsätzlich ab und sind dafür, illegale Inhalte aus dem Netz zu löschen, anstatt sie nur lokal und leicht umgehbar zu sperren. Wenn man Netzsperren trotzdem umsetzen muss, dann kam der beste Vorschlag aus dem Sozialministerium im Jahr 2019 im Zuge der Anpassung an eine EU-Verordnung. Wir hatten damals auch noch einige Kritikpunkte, aber die Grundkonstruktion im Telekommunikationsgesetz mit ordentlichen Absicherungen war richtig. Das Sozialministerium ist heute unter dem grünen Gesundheitsminister Anschober, trotzdem hat das grüne Justizministerium nicht auf diesem Wissen aufgebaut.

Uploadfilter auf allen Plattformen bei Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung

Das technische Überwachen aller Inhalte auf sozialen Netzwerken, um spezielle Inhalte noch bevor sie veröffentlicht werden, zu blockieren, nennt man Uploadfilter. In der Debatte zur EU-Urheberrechtsrichtlinie gingen über 200.000 Menschen in Europa gegen Uploadfilter in Artikel 13 auf die Straße. An der vordersten Front waren damals die Grünen. Das Wahlprogramm der Grünen 2019 sprach sich klar gegen Uploadfilter aus. Vizekanzler und Parteiobmann Werner Kogler war im EU-Wahlkampf ein Gegner von Uploadfiltern, genauso wie der damalige grüne Europaabgeordnete und heutige Nationalratsabgeordnete Michel Reimon anvielen Gelegenheiten und über mehrere Jahre Uploadfilter kritisierte und auch 2019 auf der Demo gegen Uploadfilter in Wien teilnahm. Umso erstaunter waren wir über den Vorschlag zur Einführung von Uploadfiltern für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im grünen Gesetzesvorschlag.

Im Moment haben wir auf Basis der EU-Gesetze ein Notice-and-Take-down-Verfahren, indem ein illegaler Inhalt einer Plattform gemeldet (‚notice‘) wird und diese muss tätig werden um diesen z.B. zu löschen (‚take down‘). 
Ein Uploadfilter ist ein Notice-and-Stay-down-Verfahren, also ein einmal gemeldeter Inhalt kann auch von einem anderen User oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr veröffentlicht werden, da die Plattform alle Postings aller Nutzer*innen überwacht und jene mit dem problematischen Text automatisch sperrt. Genau ein solches Notice-and-Stay-down-Verfahren wird mit dem neuen Unterlassungsanspruch dieses Gesetzes eingeführt, woran die Erläuterungen keinen Zweifel lassen. Auch hier finden sich in unserer juristischen Stellungnahme und jener der ISPA alle Details.

In den Erläuterungen wird auch auf das EuGH Urteil zum Fall der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig (C-18/18) verwiesen. Darin stellte das europäische Höchstgericht fest, dass es mit EU-Recht vereinbar sein kann, wenn ein österreichisches Gericht anordnen würde, auch künftige wort- und sinngleiche Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu sperren. An dem Urteil gab es viel Kritik. Nur weil der EuGH solche Maßnahmen prinzipiell und mit besonderen Schutzmechanismen für möglich hält, liegt es immer noch am nationalen Gesetzgeber, nach einer Grundrechtsabwägung zu klären, ob und wie darauf aufbauend Gesetze erlassen werden.

Ein Uploadfilter für textgleiche Inhalte kann nicht erkennen, ob ein Opfer gerade über eine erlebte Diskriminierung berichtet oder ein journalistisches Medium einen solchen Vorfall aufgreift und kontextualisiert. Es gibt viele belegte Beispiele von over-blocking durch Uploadfilter. Diese technische Realität verschwindet nicht, auch wenn die Politik davor die Augen verschließt. Ebenso wenig werden heimische Internetunternehmen in der Lage sein so wie Google 100 Millionen Dollar in die Entwicklung eigener Uploadfilter zu investieren. Ihnen droht aber ein Kostenrisiko, falls ihre Filter scheitern.

Mehr Überwachung: Inhaltsüberwachung, Anlassdatenspeicherung, Handyortung, Beschlagnahme von Geräten

Wir sind 2012 mit dem grünen Justizsprecher und späterem Klubobmann Albert Steinhauser vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, um die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Damit waren wir erfolgreich. Unter Innenminister Kickl wurde 2018 der Nachfolger der Vorratsdatenspeicherung, die Anlassdatenspeicherung, beschlossen. Mit dem "Hass im Netz"-Paket wird diese Überwachungsmaßnahme und einige andere in die Hände von Privatankläger*innen gelegt. Wer eine Üble Nachrede oder Beleidigung hinter einem Online-Posting sieht, kann künftig die Person hinter diesem Posting über Ermittlungsmaßnahmen ausforschen lassen. Dafür stehen potentiellen Privatankläger*innen künftig die Beauskunftung von Nutzerdaten (Name und Adresse zu einer IP-Adresse, Inhaber einer E-Mail Adresse), die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (Datenträger, Computer, Handys), die Lokalisierung von Geräten, die Inhaltsüberwachung von Nachrichten oder eben auch die Anlassdatenspeicherung, über die der Standort und das Kommunikationsverhalten einer Person überwacht werden können, zur Verfügung. 

Diese Ermittlungsmaßnahmen sind normalerweise, mit gutem Grund, nur Strafverfolgungsbehörden vorbehalten, die einem strengen Datenschutzregime unterliegen. Mit dieser Änderung stehen diese Überwachungsmethoden aber jeder privaten oder juristischen Person zu, die bei Gericht vorzeigen kann, dass ein Online-Posting sie beleidigen könnte oder eine Üble Nachrede darstellen könnte. Kritisch ist dabei, dass die Daten dieser Überwachungsmethoden an den/die potentielle/n Privatankläger*in herausgegeben werden. Wenn diese sich danach dazu entscheiden keine Privatanklage einzureichen, gibt es keine Konsequenzen und die Daten haben sie ja schon. Es gibt keine Bestimmungen in diesem Entwurf, die auch nur versuchen, diesem enormen Missbrauchspotential zu begegnen.

Für die gerichtliche Prüfung, ob diese Ermittlungsmethoden angeordnet werden, muss lediglich "auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden", dass eine Beleidigung oder Üble Nachrede passiert ist. Diese Beweisanträge werden nicht daraufhin überprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel ob die Aussage gar keine Üble Nachrede ist, weil sie der Wahrheit entspricht. Politiker*innen, denen Korruption vorgeworfen wird, oder die Bezeichnung von jemanden als Rassisten oder Nazi könnten damit leicht zu Ermittlungsmaßnahmen gegen die Person führen, die so eine Aussage online getätigt hat. 

Grundrechtsschutz zu teuer?

Mit der Privatadresse von Meinungsgegner*innen kann Hass im Netz dann sehr schnell zu Gewalt in der physischen Welt werden. Gerade aufgeladene gesellschaftliche Debatten wie rund um Schwangerschaftsabbrüche oder Fragen der Migrationspolitik bergen vor diesem Hintergrund enorme Sprengkraft. Vertreter*innen einer Minderheit werden sich selbst in Diskussionen zurücknehmen, wenn sie befürchten müssen, bei unpassender Wortwahl gleich um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten zu müssen. Selbstverständlich stellt die Ausweitung des Anwendungsbereichs so eingriffsintensiver Überwachungsmethoden ein enormes Datenschutzproblem dar.

Es hätte eine einfache Lösung für dieses Problem gegeben: Man hätte die Üble Nachrede und die Beleidigung einfach zu Ermächtigungstatbeständen machen können. Wenn Privatankläger*innen das beantragen, dann kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führen. Diese Variante wäre für die Justiz jedoch sehr viel kostspieliger gewesen. Der Grundrechtsschutz war wohl zu teuer. Alternativ könnten Daten der Ermittlungsmaßnahmen bei Gericht verwahrt bleiben und nur für das Einbringen der Klage gegen die ausgeforschte Person verwendet werden. Damit wäre zumindest die Leakinggefahr der hochsensiblen Daten gebannt. Egal welche Konstruktion man hier wählt, mehr als eine Stammdatenbeauskunftung sollte als Ermittlungsmaßnahmen für diese Tatbestände nicht in Frage kommen. 

Unternehmen können bald für Arbeitnehmer*innen Persönlichkeitsrechte einklagen

Unser letztes Problem mit diesem Entwurf ist, dass Arbeitgeber*innen künftig für ihre Arbeitnehmer*innen, auch ohne deren Zustimmung, Persönlichkeitsrechte einklagen können, wenn die zugrundeliegenden Aussagen/Postings geeignet sind „das Ansehen des Arbeit- oder Dienstgebers erheblich zu schädigen“. Falls künftig also Prügelvideos von der Polizei auftauchen, kann die Republik direkt gegen die Verbreitung dieser Videos vorgehen. Der Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitgeber davon abzuhalten, seine Persönlichkeitsrechte einzuklagen. Insbesondere in Fällen von Stalking kann dies sogar dem Opferschutz widersprechen, da viele Stalker die Differenzierung, wer gegen sie klagt, nicht machen werden und die Entscheidung über rechtliche Schritte immer in Absprache mit dem Opfer getroffen werden sollte. Zuletzt ist dies auch eine einseitige Ausweitung der Rechte der Arbeitgeber*innen, womöglich zulasten der Arbeitnehmer*innen. In der Praxis ist es vor allem in großen Medienhäusern heute schon so, dass die Arbeitnehmer*innen gerne gegen gewisse Postings über sie klagen wollen würden, der Unternehmensanwalt sich aber dagegen ausspricht und ohne Unterstützung des Unternehmens die Kosten des Rechtsstreits zu hoch wären. 

Was ist jetzt zu tun? 

Seit die Grünen vor weniger als einem Jahr in die Bundesregierung kamen, gab es einige schmerzhafte Kompromisse mit der ÖVP. Das ist aber ein Gesetz aus dem grünen Justizministerium, an dem die ÖVP keine Schuld trägt! Wenn die Partei wirklich innerhalb so kurzer Zeit an der Macht Werte wie Grundrechte und netzpolitischen Weitblick über Bord wirft und jetzt Maßnahmen vorschlägt, die sie vorher bekämpft hat, dann muss es jetzt entweder zu einem Aufschrei kommen oder Wähler*innen müssen ihre Konsequenzen ziehen.

Ergänzung: Uns erreichen sehr postivie Signale, dass der Entwurf in der vorliegenden Form sich noch ändern könnte und einige der Maßnahmen so nicht beabsichtigt sind. Wir hoffen auf Nachbesserungen. Die politische Bewertung wird sich am Endresultat bemessen müssen.

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