Es sind fünf Monate vergangen seitdem aufgedeckt wurde, dass die Österreichische Post sensible Daten von 2,2 Millionen Österreicherinnen und Österreichern sammelt und verkauft - unter anderem die Parteiaffinität. Das verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Wir haben damals ein Auskunftsformular zur Verfügung gestellt, mit dem man bei der Post Auskunft darüber erhalten sollte, welche Daten nun tatsächlich über einen gespeichert sind. In weiterer Folge kann man die Daten über sich auch löschen lassen. Prinzipiell hat die beauskunftende Stelle dafür einen Monat Zeit. Dieser Zeitrahmen kann aber unter bestimmten Voraussetzungen um zwei Monate verlängert werden. 

Leider haben uns nach Ablauf dieser Fristen viele Menschen kontaktiert, weil sie nicht genau wissen, was sie tun sollen, wenn die Post ihnen nicht antwortet. Mehrfach wurde uns auch mitgeteilt, dass die Post auf die Zusendung einer Ausweiskopie besteht, obwohl diese bereits mit dem ursprünglichen Auskunftsbegehren mitgeschickt wurde.

Nächster Schritt

Nach Ablauf aller Fristen ist der nächste Schritt im Prozedere eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Da dieser Schritt vielen neu ist, wir aber zahlreiche Bitten zur Hilfestellung erhalten, haben wir dieses Mal wieder ein Formular online gestellt, das genau diesen Schritt erleichtert. 

So geht’s

  1. Formular runterladen und ausfüllen
  2. Ausdrucken und unterschreiben / mit Signatur versehen
  3. Bisherigen E-Mail- bzw. Postverkehr mit der Post beilegen
  4. An die Datenschutzbehörde schicken:

    bevorzugt per E-Mail:

    dsb@dsb.gv.at

    oder per Post:

    Österreichische Datenschutzbehörde
    Barichgasse 40-42
    1030 Wien

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