Gestern wurde bekannt, dass die Testphase der erweiterten Videoüberwachung zu Ende gegangen ist, mit einem fatalen, aber absehbaren Ergebnis: Der Echtzeitzugriff auf Videoüberwachungsinstallationen von privaten Unternehmen mit öffentlichem Auftrag ist kläglich gescheitert. Nicht nur, dass es technisch so gut wie unmöglich war, das umzusetzen: Man ist draufgekommen, dass es "datenschutzrechtlich bedenklich" ist, was wir von Anfang an gesagt haben.

Besonders bedenklich ist, dass Innenminister Nehammer auf dieses ganz klare Scheitern dieser Maßnahmen nicht so reagiert, wie man es von einer evidenzbasierten Politik wünschen würde: Die Maßnahme wieder zurückzunehmen. Stattdessen empfiehlt er allen Ernstes, die betroffenen Unternehmen sollten sich moderner ausrüsten und ihre Systeme upgraden.

Maßnahme umgehend zurücknehmen!

Für uns ist ganz klar: Dieses Beispiel zeigt, dass die Evaluierung von Überwachungsgesetzen und -maßnahmen alleine nicht ausreicht, wenn es bei deren klarer Zielverfehlung keine Konsequenzen gibt. Wir fordern deshalb, diese Maßnahme umgehend zurückzunehmen und den Ausbau der Videoüberwachung nicht weiter voranzutreiben!

Ein Echtzeitzugriff würde nicht nur zu einem Chilling Effect führen, bei dem Menschen ihr Verhalten ändern, wenn sie wissen, sie werden überwacht. Die kommenden Maßnahmen wie Gesichtserkennung könnten dann auch sehr rasch miteinander kombiniert werden, was zu bedenklichen Veränderungen führen würde. An vielen Beispielen wissen wir mittlerweile: Diese Maßnahmen haben zu große Fehlerquoten, sie diskriminieren, schränken uns als Gesellschaft ein und führen zu einem Abbau von Demokratie. 

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