Durch unklare Gesetzesbestimmungen und Fehlkommunikation innerhalb der Exekutiven kommt es zur Zeit vermehrt zu Beschwerden über Amtshandlungen der Polizei. Bist du selbst ein*e Betroffene*r? Wurdest du durch die Polizei in deinen Rechten verletzt? Gab es für die Amtshandlung zB keine gesetzliche Grundlage oder wurde diese falsch ausgelegt? Dann melde dich bei uns! 

Unter der Adresse polizeikontrolle@epicenter.works kannst du dich bei uns melden. Für die Bearbeitung deiner Meldung bräuchten wir nach Möglichkeit die Dokumentation deines Falls (Anzeige, RSA Brief, Gedächnisprotokoll, Fotos/Videos, etc.). Bitte schicke uns diese Informationen anonymisiert, so das kein Rückschluss auf deine Person mehr möglich ist, Ort und Zeit der Amtshandlung wären zur Zuordnung jedoch noch hilfreich. 

Als kleiner spendenfinanzierter Verein können wir leider keine Rechts- oder Einzelfallbetreuung anbieten. Wir würden das gerne leisten, aber wir würden nichts anderes mehr tun, wenn wir uns den vielen Fälle und Anfragen widmen, die uns tagtäglich erreichen. Was wir leisten können, ist politischen Druck aufzubauen, um etwas an den Verhältnissen zu ändern. Insbesondere da, wo Gesetze, Verordnungen und Erlässe unklar formuliert sind oder gar aufgrund von Statements in Pressekonferenzen der Regierung schon gestraft wird, sehen wir unsere Verantwortung. Um uns einen Überblick über die Lage der Amtshandlungen der Polizei in der aktuellen Situation zu verschaffen und die Systematik hinter diesen Einzelfällen aufzuzeigen, brauchen wir eure Hilfe. 

Als Datenschutzorganisation ist uns der Schutz eurer Informationen sehr wichtig. Zusendungen an die polizeikontrolle@epicenter.works Adresse werden von einem kleinen Team an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen untersucht und aufbereitet, die sich alle an unsere hohen Datenschutzanforderungen halten. Wir werden ohne vorherige Einwilligung keine Informationen veröffentlichen, die Rückschlüsse auf die Personen in den Meldungen zulassen.

Zuletzt noch etwas Wissenswertes: Laut Datenschutzbehörde stellt das Hinterfragen der Verhältnismäßigkeit von polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse dar, weshalb das Filmen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes während einer Amtshandlung, und das anschließende Veröffentlichen dieser Bildaufnahmen auf sozialen Medien grundsätzlich eine zulässige Veröffentlichung darstellt (siehe dazu: DSB-D123.685/0009.DSB/2019).

Um über die Ergebnisse am Laufenden zu bleiben, empfehlen wir dir, unseren Newsletter zu abonnieren, der alle zwei Wochen verschickt wird. Auf Social Media verwenden wir für dieses Projekt den Hashtag #Polizeikontrolle.

Da du hier bist!

… haben wir eine Bitte an dich. Für Artikel wie diesen analysieren wir Gesetzestexte, bewerten Regierungsdokumente oder lesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (wirklich!). Wir sorgen dafür, dass möglichst viele Menschen sich mit komplizierten juristischen und technischen Inhalten befassen und auch verstehen, dass sie große Auswirkungen auf unser Leben haben. Diese Arbeit machen wir aus der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam stärker sind als alle Lobbyisten, Machthabende und Konzerne. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. Hilf uns, eine starke Stimme für die Zivilgesellschaft zu sein!

Jetzt Fördermitglied werden

Ähnliche Artikel: