Durch unklare Gesetzesbestimmungen und Fehlkommunikation innerhalb der Exekutiven kommt es zur Zeit vermehrt zu Beschwerden über Amtshandlungen der Polizei. Bist du selbst ein*e Betroffene*r? Wurdest du durch die Polizei in deinen Rechten verletzt? Gab es für die Amtshandlung zB keine gesetzliche Grundlage oder wurde diese falsch ausgelegt? Dann melde dich bei uns!
Unter der Adresse polizeikontrolle@epicenter.works kannst du dich bei uns melden. Für die Bearbeitung deiner Meldung bräuchten wir nach Möglichkeit die Dokumentation deines Falls (Anzeige, RSA Brief, Gedächnisprotokoll, Fotos/Videos, etc.). Bitte schicke uns diese Informationen anonymisiert, so das kein Rückschluss auf deine Person mehr möglich ist, Ort und Zeit der Amtshandlung wären zur Zuordnung jedoch noch hilfreich.
Als kleiner spendenfinanzierter Verein können wir leider keine Rechts- oder Einzelfallbetreuung anbieten. Wir würden das gerne leisten, aber wir würden nichts anderes mehr tun, wenn wir uns den vielen Fälle und Anfragen widmen, die uns tagtäglich erreichen. Was wir leisten können, ist politischen Druck aufzubauen, um etwas an den Verhältnissen zu ändern. Insbesondere da, wo Gesetze, Verordnungen und Erlässe unklar formuliert sind oder gar aufgrund von Statements in Pressekonferenzen der Regierung schon gestraft wird, sehen wir unsere Verantwortung. Um uns einen Überblick über die Lage der Amtshandlungen der Polizei in der aktuellen Situation zu verschaffen und die Systematik hinter diesen Einzelfällen aufzuzeigen, brauchen wir eure Hilfe.
Als Datenschutzorganisation ist uns der Schutz eurer Informationen sehr wichtig. Zusendungen an die polizeikontrolle@epicenter.works Adresse werden von einem kleinen Team an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen untersucht und aufbereitet, die sich alle an unsere hohen Datenschutzanforderungen halten. Wir werden ohne vorherige Einwilligung keine Informationen veröffentlichen, die Rückschlüsse auf die Personen in den Meldungen zulassen.
Zuletzt noch etwas Wissenswertes: Laut Datenschutzbehörde stellt das Hinterfragen der Verhältnismäßigkeit von polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse dar, weshalb das Filmen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes während einer Amtshandlung, und das anschließende Veröffentlichen dieser Bildaufnahmen auf sozialen Medien grundsätzlich eine zulässige Veröffentlichung darstellt (siehe dazu: DSB-D123.685/0009.DSB/2019).
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