Am 14. Mai 2012 von 18:00 - 21:00 Uhr findet eine Paneldiskussion An der TU Wien statt zum Thema:

Ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

 

Die Veranstaltung wird von der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) gemeinsam mit dem Institut für Informatik der TU Wien organisiert.

 

Ort: TU Wien, Prechtlsaal, Karlsplatz 13, 1040 Wien

 

Programm:

<nobr>18:00 Uhr   </nobr>
Am 14. Mai 2012 von 18:00 - 21:00 Uhr findet eine Paneldiskussion An der TU Wien statt zum Thema: Ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig? Die Veranstaltung wird von der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) gemeinsam mit dem Institut für Informatik der TU Wien organisiert. Ort: TU Wien, Prechtlsaal, Karlsplatz 13, 1040 Wien Programm:
18:00 Uhr   Begrüßung
Mag. Reinhard Goebl, Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft Einführung in die Thematik Vorratsdatenspeicherung/Rechtliche Fragen Ing. Mag. Dr. Christof Tschohl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Human Rights & Business/Digital Rights, Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte (BIM)
18:15 Uhr   Paneldiskussion mit Oberstaatsanwalt Mag. Peter Gildemeister, OStA Wien Dr. Klaus M. Steinmaurer, Leiter Rechtsabteilung T-Mobile Austria ao. Univ. Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer, OCG AK Rechtsinformatik, Uni Wien, WZRI Priv.Doz. DI Mag. Dr. Edgar Weippl, SBA Research
ab 20:00 Uhr   Netzwerken bei Getränken und Knabbergebäck Moderation: ao. Univ. Prof. DI Dr. Gerald Futschek, TU Wien
Mitveranstalter:
  • AK Vorrat
  • Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
  • SBA Research
  • WZRI (Wiener Zentrum für Rechtsinformatik)
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist allerdings aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich: www.ocg.at

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