Bundesverwaltungsgericht unterbricht Verfahren gegen Fluggastdatenspeicherung
Im August 2019 haben wir eine Beschwerde gegen die Fluggastdatenspeicherung bei der Datenschutzbehörde eingelegt. Diese hat im Oktober 2019 unsere Beschwerde abgewiesen und so konnten wir damit vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.
Die von uns eingebrachte Beschwerde enthielt Anregungen für Rechtsfragen, die das BVwG an den Europäischen Gerichtshof richten kann. Wir haben im Nachgang noch eine Rechtsfrage nachgereicht, die nämlich speziell auf die österreichische Übererfüllung der Richtlinie bezogen war. Diese Übererfüllung kommt per Verordnung des Innenministers und hat zur Folge, dass die Fluggastdatenspeicherung auch auf inneneuropäische Flüge ausgeweitet wird.
In Deutschland und Belgien haben NGOs ebenfalls Beschwerde gegen diese europäische Richtlinie eingelegt. Die dortigen Verwaltungsgerichte haben die Rechtsfragen bereits an den EuGH gerichtet. Diese zwei Verfahren werden nun zusammengezogen vor dem EuGH behandelt werden. Das österreichische Verfahren hätte dem noch hinzukommen können. Doch leider hat das BVwG anders entschieden.
Beim EuGH-Verfahren sind wir nicht dabei
Unsere Beschwerde wurde nun vom BVwG unterbrochen, da das Verwaltungsgericht abwarten möchte, wie der EuGH im deutsch-belgischen Verfahren entscheidet und wird sich somit nicht selber an den EuGH wenden. Das ist nicht nur deshalb schade, weil wir gerne die Rechte der Österreicher*innen vor dem EuGH vertreten hätten, sondern auch deshalb, weil somit die österreichspezifische Frage in diesem Verfahren nicht vom EuGH beantwortet werden wird.
Wie geht es nun weiter?
Unsere Beschwerdeführer*innen und wir müssen nun abwarten, wie der EuGH entscheidet und erst dann wird das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren wieder aufnehmen. Das kann natürlich längere Zeit dauern. Bereits am Anfang des Jahres haben wir - ohne noch die Entscheidung zu kennen - den Innenminister dazu aufgerufen, die Gold-Plating-Verordnung zu PNR zu kippen bzw. nicht weiter zu verlängern. Leider ohne Erfolg, denn es war eine der ersten Amtstaten von Karl Nehammer, die Verordnung des vorigen Ministers wieder zu verlängern.
Natürlich werden wir nun alle möglichen Optionen erörtern, die dazu führen könnten, dass wir uns trotzdem noch am EuGH-Verfahren beteiligen. Bis dahin können aber auch wir nichts anderes machen als abzuwarten. In unserem Newsletter werden wir dich auf dem Laufenden halten. Sollte es Neuigkeiten dazu geben, werden wir es natürlich sofort publizieren.
Wenn du mehr über die Fluggastdatenspeicherung erfahren möchtest, besuche einfach unsere Themenseite dazu, auf der genau erklärt wird, was daran aus unserer Sicht grundrechtswidrig ist.
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