Keine Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung per Verordnung!
Der Innenminister hat jetzt die Chance, das Gold Plating bei der Fluggastüberwachung zu stoppen. Die Ausweitung der EU-Richtlinie auf innereuropäische Flüge widerspricht der Personenfreizügigkeit.
Per Verordnung wurde 2018 die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung mit einem Zusatz versehen: Die Daten aller Flugpassagiere werden auch bei Flügen innerhalb der EU gespeichert und analysiert. Zwei Tage vor dem Auslaufen der Verordnung appellieren wir an den Innenminister (Karl Nehmammer), diese Maßnahme nicht mehr zu verlängern und somit zu beenden. Die Personenfreizügigkeit der EU soll den Reisenden auch garantieren, dass sie sich frei innerhalb der EU bewegen können, ohne überwacht zu werden.
Vor dem EuGH
Die Richtlinie wird momentan in drei Ländern juristisch bekämpft, darunter Österreich. Wir haben bereits vor einigen Monaten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Fluggastdatenspeicherung eingelegt. Nun ist das Gericht gefragt, die Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. In Deutschland und Belgien sind ähnliche Beschwerden bereits etwas weiter, denn hier haben die zuständigen nationalen Gerichte bereits das EuGH angerufen.
Zur Fluggastdatenspeicherung
Seit 2018 wirksam, ist die Fluggastdatenverarbeitung aufgrund einer EU-Richtlinie national umgesetzt worden. Die Daten aller Flugpassagiere (z.B. darüber, wo man sitzt, mit wem man fliegt, was man isst, wo man ein Auto mietet) werden für sechs Monate nicht nur gespeichert, sondern auch automatisiert ausgewertet. Diese Maßnahme ist eine Art der Vorratsrasterfahndung, die klar grundrechtswidrig ist und stellt eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung dar.
Mehr zur PNR-Richtlinie findest du unter https://epicenter.works/thema/pnr und https://nopnr.eu/
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