Der AKVorrat ist entrüstet über die Forderung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nach einer Wiedereinführung der illegalen Vorratsdatenspeicherung in Österreich. Zwei Höchstgerichte haben dieses Überwachungsgesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung verurteilt und wegen Unvereinbarkeit mit unseren Grundrechten aufgehoben. Die Regierung sollte also im Gegenteil eher die übrigen Anti-Terror-Gesetze im Licht der neuen Erkenntnisse auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Im Rahmen eines Treffens der EU Innenminister am 5. Dezember 2014 stellte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner angesichts der angeblich gestiegenen Terrorgefahr in Österreich die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung auf Europäischer Ebene in Aussicht. Diese Forderung zeugt von einer Geringschätzung unserer Verfassung und der Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung. Auch im Angesicht einer Terrorgefahr muss ein demokratischer Rechtsstaat ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit wahren, sonst erfüllt der Staat das Ziel der Terroristen, uns diese Freiheit zu nehmen.

Falsche Antwort

Bedenklich ist, dass die Vorratsdatenspeicherung auch als es sie in Österreich gab, nie zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt wurde. Vor dem Europäischen Gerichtshof haben die Vertreter von acht Ländern und allen drei EU-Institutionen es nicht geschafft, glaubhafte Beweise vorzubringen, dass die Nützlichkeit dieser Massenüberwachung in irgendeinem Verhältnis zu ihrem Grundrechtseingriff steht oder mit ihrer Hilfe Terror-Attacken aufgeklärt oder verhindert werden konnten. In den zwei Jahren, in welchen es die Vorratsdatenspeicherung in Österreich gab, wurde kein einziges Mal wegen Terrorismusverdacht auf die Daten zugegriffen. Die Mehrzahl der 354 Zugriffe im Jahr 2013 erfolgte für die Aufklärung minderschwerer Delikte wie Diebstahl oder Stalking. Dadurch ist klar, dass der Kollateralschaden für die gesamte Bevölkerung um ein Vielfaches schwerwiegender als der potentiell zu erwartende Gewinn an Sicherheit ist. "Im Angesicht der Terrorgefahr des Islamischen Staates ist es wichtig, sich auf die eigenen demokratischen Grundwerte zu besinnen und den gesellschaftlichen Spannungen, welche der Radikalisierungsgefahr zugrunde liegen, mit Dialog und Integration entgegenzutreten. Mehr Repression zu Lasten demokratischer Werte kann nicht die Antwort sein, sonst hätte der sogenannte ,Kampf gegen den Terror' nach all den Jahren bereits Wirkung gezeigt", so Thomas Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat. Mikl-Leitner erwähnte außerdem das Vorhaben, zukünftig im europäischen Verbund auch an der Auswertung von Fluggastdaten arbeiten zu wollen (auch "Passanger Name Records" genannt, kurz: "PNR"). Der AKVorrat hat über PNR berichtet und dazu aufgerufen, EU-Abgeordnete zu kontaktieren, damit diese Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten vom Europäischen Parlament dem Europäischen Gerichtshof zu einer Prüfung auf Rechtmäßigkeit vorgelegt wird. Alle österreichischen EU-Abgeordneten mit Ausnahme der ÖVP haben dann auch für die Prüfung durch den EuGH gestimmt, der Antrag wurde vergangene Woche angenommen.

Crowdfunding zu 70% abgeschlossen

Um die Prüfung von Überwachungsgesetzen auf Rechtmäßigkeit geht es auch im neuen Projekt des AKVorrat. Der "Handlungskatalog für die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze (HEAT)" listet potentiell verfassungswidrige Überwachungsgesetze auf, untersucht die eingesetzte Überwachungstechnik und formuliert die Kriterien einer zukünftigen Gesetzes-Evaluierung. Das Projekt HEAT wurde bereits zur Hälfte durch die NetIdee-Förderung finanziert, die übrige Hälfte von €25.000,- versucht der AKVorrat bis Ende des Jahres über Spenden zu finanzieren. In den ersten drei Wochen wurden bereits € 17.965,73 gespendet! Wir wollen uns herzlich bei allen unseren 327 Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung bedanken! Mehr Information finden Sie auf spenden.akvorrat.at

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