Heute hat die Regierung ihre Pläne für das Überwachungspaket veröffentlicht. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works liefert eine erste Analyse der Gesetze und ruft zum Widerstand auf. Auf www.überwachungspaket.at werden bald neue Kampagnentools verfügbar sein, um der eigenen Stimme im Rahmen der Konsultation Gehör zu verschaffen. Die Strategie der Regierung, diese massive Einschränkung von Grundrechten im Hochsommer zu verstecken, wird nicht funktionieren. 

"Diese radikale Einschränkung von Bürgerrechten kurz vor der Wahl mit einer Begutachtung mitten im Hochsommer ist eine Farce. Die vorgestellten Maßnahmen gehen sogar noch weiter als das Arbeitsprogramm der Regierung vom 30. Jänner. Wir planen Protestaktionen und hoffen, dass die Regierung noch zur Besinnung kommt",

sagt Thomas Lohninger von der Datenschutzorganisation epicenter.works.

Bundestrojaner 

Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung staatlicher Spionagesoftware wurde bereits 2016 von Justizminister Brandstetter in Begutachtung gegeben Nach massiver Kritik von allen Seiten hat Brandstetter den Plan zurückgezogen. Ein Textvergleich zeigt, dass der heute vorgestellte Entwurf grob auf dem damaligen basiert, dabei aber noch viel weiter geht. Unsere Analyse von 2016 ist damit im Grunde weiterhin zutreffend.

Neu und höchst bedenklich ist, dass in Zukunft jeder Opfer des Bundestrojaners werden kann: Laut dem aktuellen Entwurf können die Sicherheitsbehörden in die Computersysteme jeder Person, jeder Firma oder jedes Vereins einbrechen, von denen sie annehmen, dass sie mit dem Verdächtigen kommunizieren (§ 135a Abs 1 Z 3 lit b StPO-E). Die Ferninstallation eines Bundestrojaners über sogenanntes "remote hacking" ist ebenfalls vorgesehen. Um eine solche Ferninfektion durchzuführen, muss die Überwachungssoftware besonders gefährliche Sicherheitslücken in den gängigsten Betriebssystemen verwenden. Offenbar darf ein Bundestrojaner auch dauerhafte Schäden auf dem Zielsystem anrichten, wenn er nach Beendigung der Maßnahme funktionsunfähig ist (Umkehrschluss aus § 135a Abs 2 Z 1 StPO-E) .

Medienberichten zufolge sind insgesamt 14 Millionen Euro für den Kauf der Überwachungssoftware (inklusive Ankauf von Sicherheitslücken) sowie Schulung des Personals vorgesehen. Auch das Ausmaß der zu überwachenden Inhalte wurde massiv ausgeweitet: Aus den Erläuterungen geht hervor, dass sogar der "Inhalt von Websiten" überwacht werden soll. 

Netzsperren 

Gänzlich ohne öffentliche Debatte oder Ankündigung im Arbeitsprogramm der Regierung finden sich im Entwurf auch Netzsperren. Es soll Providern durch Benutzung einer Ausnahme in der EU-Netzneutralitätsverordnung möglich gemacht werden, Pornographie, gewaltverherrlichende Darstellungen oder strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen im Internet zu sperren (§17 Abs 1a TKG-E). Durch die Regelung ist es komplett dem Provider überlassen, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer gibt es keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeit.

Die im Vorfeld fehlende Diskussion lässt darauf schließen, dass Telekomprovider oder ihre Vorfeldorganisationen wie die "Internetoffensive" unter dem Vorwand einer Sicherheitsgesetzgebung eine Regelung ins Telekommunikationsgesetz schmuggeln wollen, um bestimmte die Netzneutralität verletzende Produkte weiterhin betreiben zu können.

Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung 

Wie angekündigt soll das Innenministerium Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt, bekommen. Für den Zugriff auf diese Daten braucht es keinen konkreten Verdacht, ähnlich wie im Polizeilichen Staatsschutzgesetz reicht die Vorbeugung wahrscheinlicher Angriffe (§ 53 Abs 5 SPG-E). Die Sicherheitsbehörden können mittels eines einfachen Bescheids eine zweiwöchentliche Vorratsdatenspeicherung der gesamten Videoüberwachung eines Anbieters verlangen (§ 93a SPG-E).

Vollüberwachung auf Österreichs Straßen

Künftig soll auch auf allen österreichischen Straßen von jedem Auto der Lenker des Fahrzeugs, das Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Die von den Sicherheitsbehörden selbst ermittelten oder auf deren Ersuchen von der ASFINAG übermittelten Daten, können in Verdachtsfällen bis zu 5 Jahre gespeichert werden (§ 53a Abs 6 SPG-E). Sind die Daten nicht zur weiteren Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen. Damit entsteht eine neue anlasslose Massenüberwachung und jeder Autofahrer wird unter Generalverdacht gestellt. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung ist aus unserer Sicht nicht mit dem VfGH-Erkenntnis zur Section Control von 2009 vereinbar und steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH im Fall Watson/Tele 2 Sverige. 

Vorratsdatenspeicherung 2.0 – Quick freeze

Durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft soll ein Telekombetreiber künftig auch auch wieder Vorratsdaten für bis zu ein Jahr speichern müssen (§ 99 TKG-E). Im Arbeitsprogramm der Regierung fand sich hier noch eine Pflicht, fälschlicherweise überwachte Personen beim Abschluss der Maßnahme über ihre Überwachung zu informieren. Diese Verpflichtung findet sich nicht im Entwurf, stattdessen kann der Betroffene offenbar lediglich ein Auskunftsbegehren nach Datenschutzrecht stellen, was in keiner Weise ein Ersatz wäre. 

Abschaffung von anonymen SIM-Karten

Anonyme Wertkarten sollen künftig der Vergangenheit angehören (§ 97 Abs 1a TKG-E). Auch wenn es unzählige Beispiele aus anderen Ländern gibt, dass dies zu keiner Aufklärung von schweren Strafttaten oder der Verhinderung von Anschlägen geführt hat, besteht die Regierung nun auf dieser Maßnahme. Durch die verpflichtende Registrierung werden vor allem kleinere Mobilfunkprovider vor große Probleme gestellt. Dies wirkt wettbewerbsverzerrend im Mobilfunkmarkt, und kann zu steigenden Preisen und ungünstigeren Vertragskonditionen für Kunden führen. 

IMSI-Catcher

Ebenfalls ohne Debatte wird nun der Einsatz von IMSI-Catchern geregelt. Diese sollen  zur Lokalisierung von Handys ohne der Mitwirkung des Netzbetreibers dienen. Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, dass mit diesen Geräten auch Gesprächsinhalte abgehört werden sollen. Obwohl das die eigentliche Funktion von IMSI-Catchern ist, fehlt dafür weiterhin die Rechtsgrundlage (§134 Z 2a StPO-E).

Lauschangriff im Auto 

Die Überwachung von Menschen in ihrem Auto wird künftig mit niedrigeren Hürden möglich sein (§136 Abs 1a StPO-E).

Begründung durch "fake" IS-Anschlag 

Die SPÖ gab ihren Widerstand gegen diese massiven Einschränkungen von Bürgerrechten zeitgleich mit der Pressekonferenz von Innenminister Sobotka zu einem angeblichen IS-Anschlag in Österreich auf. Selbst wenn es sich bei diesem Doppelmord um einen IS-Anschlag handeln sollte, hätte keine der nun geplanten Maßnahmen die Tat verhindert oder wäre für ihre Aufklärung notwendig gewesen.

Ob es sich um eine Tat mit IS-Hintergrund handelt, darf zudem stark bezweifelt werden, ist sie doch an mehreren Stellen unüblich für den IS, da sich der IS dazu bisher nicht bekannt hat, der mutmaßliche Täter seine Opfer kannte und sich selbst in einer Polizeistation stellte. Auch der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Konrad Kogler äußerte Zweifel an der Theorie Sobotkas über einen IS-Hintergrund und die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Täters bezweifelte dessen extremistischen Hintergrund.

Bürgerrechte werden Wahlkampfthema 

Die geplanten Maßnahmen sollen alle mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten und noch vor der Wahl (vermutlich im Plenum im Oktober) beschlossen werden. Derzeit findet aber bis zum 21. August 2017 noch eine Begutachtung der Entwürfe statt. Die SPÖ hat auf diese Begutachtung bestanden und laut Sicherheitssprecher Otto Pendl ist man auf die Ergebnisse "gespannt"

Die Regierung setzt darauf, diese Einschränkung unserer Bürgerrechte im Sommerloch zu verstecken und hofft darauf, dass sich wenige Stimmen zu den Vorschlägen äußern werden. epicenter.works wird in den nächsten Wochen alles in Bewegung setzen, um der Regierung in dieser Hinsicht entgegenzutreten und deshalb im Laufe der Woche auf www.überwachungspaket.at ein neues Werkzeug online stellen, um es Bürgern so einfach wie noch nie zu machen, sich in der Begutachtung zu Wort zu melden. 

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Die Begutachtung der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, des Bundesstraßen-Mautgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes.

Die Begutachtung der Änderung der Strafprozessordnung.

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