VfGH erklärt bisherige Praxis bei Untersuchungsausschüssen für verfassungswidrig
Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Österreich. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Der Ausschluss der Öffentlichkeit von U-Ausschuss-Anhörungen ist verfassungswidrig. Seit Juli 2024 haben wir dieses Recht eingefordert und heute haben wir gewonnen.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit von U-Ausschuss-Anhörungen verletzt die Meinungsfreiheit nach Art. 10 EMRK und den Gleichheitsgrundsatz. Das ist ein wichtiger Schritt für die demokratische Kontrolle in Österreich – und einer, den wir gemeinsam mit und für die Zivilgesellschaft erkämpft haben.
Was das konkret ändert
Bislang war der Zugang zu U-Ausschuss-Anhörungen auf akkreditierte Medienvertreter:innen beschränkt. Alle anderen hatten keine Chance: Politisch interessierte Bürger:innen, NGOs, Wissenschafter:innen und sogar Dokumentarfilmer:innen wurden einfach abgewiesen. Ton- und Bildaufnahmen waren generell verboten. Wer wissen wollte, was im COFAG-Ausschuss oder beim Pilnacek-Ausschuss wirklich gesagt wurde, war auf Medienberichte angewiesen. Einen unmittelbaren Eindruck konnte man sich nicht verschaffen.
Zumindest die Einschränkung auf Medienvertreter:innen ist jetzt Geschichte. Künftig müssen Anhörungen in Untersuchungsausschüssen zumindest für public watchdogs zugänglich sein. Wir hoffen, dass schon allein aus Platzgründen die Politik nun auch den Weg für Live-Übertragungen öffnet, wie sie in Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien und dem Europäischen Parlament längst selbstverständlich sind. Endlich ist Österreich in dieser Frage der Informationsfreiheit kein Schlusslicht mehr.
Wie es dazu kam
Den Antrag haben wir gemeinsam mit mehreren politisch interessierten Privatpersonen und mit Unterstützung unseres Anwalts Philipp Schwarz beim VfGH eingebracht. Unser erster Anlauf war bereits 2024 gescheitert, weil der damalige Untersuchungsausschuss zwischenzeitlich beendet worden war und damit die formellen Voraussetzungen für unsere Verfassungsbeschwerde weggefallen sind. Als wir Anfang 2026 erneut zum Pilnacek-Ausschuss nicht zugelassen wurden (Video), haben wir sofort am erst möglichen Tag einen aktualisierten Individualantrag eingereicht. Diesmal mit Erfolg!
Untersuchungsausschüsse sind eines der schärfsten Kontrollinstrumente des Parlaments. Ibiza, COFAG, BVT – all das haben U-Ausschüsse ans Licht gebracht. Dass die Öffentlichkeit da aktiv ausgeschlossen wurde, war ein demokratischer Widerspruch. Den haben wir heute beseitigt.
Was als nächstes kommt
Der VfGH verpflichtet den Gesetzgeber jetzt, die Verfahrensordnung anzupassen. Wir werden diesen Prozess begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung nicht auf dem kleinstmöglichen Nenner landet. Echte Öffentlichkeit bedeutet: Live-Übertragungen, Aufzeichnungen, niedrigschwelliger Zugang über werbefreie Plattformen für alle. Nicht nur eine halb geöffnete Tür.
Wenn du das nächste Mal in einem Untersuchungsausschuss sitzt, nicht als Journalist:in, sondern einfach als Bürger:in, dann denk dabei an uns. Zwei Anträge, jahrelange Ausdauer und ein langer Atem vor dem VfGH. Das ist nur möglich, wenn Menschen wie du uns dabei den Rücken stärken, für dieses Jahr fehlen uns nur noch 270 Untersützer:innen.
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