Vor drei Wochen haben wir bei der Datenschutzbehörde offiziell Beschwerde gegen die Fluggastdatenspeicherung eingebracht - wir haben darüber berichtet. Nach nur drei Wochen haben wir nun die Antwort der Datenschutzbehörde erhalten: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das klingt zunächst negativ, ist in Wirklichkeit aber gut. Jetzt können und müssen wir nämlich binnen vier Wochen die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. 

Warum hat die Datenschutzbehörde die Beschwerde abgewiesen?

Die Datenschutzbehörde ist nicht befugt, zu entscheiden, ob Gesetze verfassungskonform sind oder nicht. Zudem kann die Datenschutzbehörde nicht den Europäischen Gerichtshof anrufen, was in diesem Fall notwendig ist, da es sich um eine EU-Regelung handelt. Es war zu erwarten, dass die Datenschutzbehörde so entscheidet, die Schnelligkeit hat uns aber doch etwas überrascht - und gefreut! Die Strategie, die Beschwerde knapp und einfach zu halten, ist voll aufgegangen. Es war zwar von vornherein klar, dass die Datenschutzbehörde die Beschwerde abweisen wird, aber überspringen kann man den Schritt auch nicht. Es gibt keinen anderen Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht, als über die Datenschutzbehörde. Unsere sieben Verfahren (wir haben sieben erste BeschwerdeführerInnen) wurden zusammengezogen und uns wurde die Vertretungsbefugnis erteilt. Das bedeutet, dass wir als epicenter.works selbst BeschwerdeführerInnen vertreten dürfen. Wir haben für dich übrigens auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt mit der du selbst Beschwerde erheben kannst. Es ist sehr einfach und völlig risikofrei! 

Wie geht es weiter?

Währenddessen warten wir immer noch auf eine Anfrage, die wir an die Fluggastdatenzentralstelle (PIU) gestellt haben. Während eine Anfrage von uns an die gleich Stelle innerhalb weniger Tage beantwortet wurde ist eine andere nun schon seit 23. August, also fast drei Wochen, überfällig. Die Anfrage, die nicht beantwortet wurde, betrifft ausgerechnet die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der PNR-Umsetzung.

Fristgerecht werden wir die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Zu erwarten ist, dass das BVwG dem EuGH Rechtsfragen vorlegen wird. Wir können dies anregen, allerdings können diese Fragen von den Richterinnen und Richtern auch geändert werden. Wie lange dann das Verfahren beim EuGH dauern wird, ist noch schwer abzuschätzen. Wir halten dich dazu auf jeden Fall am Laufenden. Am besten, du abonnierst unseren Newsletter, wo wir solche Infos immer aggregiert versenden.

Wenn du mehr zur Fluggastdatenspeicherung wissen willst, empfehlen wir dir unsere Themenseite dazu, wo du alle nötigen Infos findest. Die gesamte Beschwerde haben wir auch hochgeladen, damit du sie in der vollen Länge als PDF anschauen kannst.

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