Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der KFZ-Überwachung als auch dem Bundestrojaner einen Riegel vorzuschieben. Beide Maßnahmen, die aus dem Überwachungspaket stammen, hat die NGO für Grund- und Freiheitsrechte im digitalen Raum bereits seit Jahren in aller Ausführlichkeit kritisiert. Dass der Staat Sicherheitslücken nicht fördern darf, empfinden wir als gerechtfertigt. Der Einsatz des Bundestrojaners hätte nämlich nicht nur eine Aufweichung von IT-Sicherheit bedeutet und wäre dem Paradigma des privacy-by-design entgegengestanden: Die bloße "geheime" Vor-Ort-Installation eines Trojaners (in den Räumlichkeiten des/der Verdächtigen) ohne richterlichen Beschluss wäre ein katastrophales Zeichen für die Rechtssicherheit eines Beweisverfahrens. Zudem würde ein Bundestrojaner nicht nur die betroffene Kommunikation, sondern auch alles andere abhören können: Fotos, Dokumente und somit auch die Kommunikation mit nicht involvierten Dritten.

Auch die Überwachung von Autos hat eine Absage erhalten. Zwei Wochen lang sollten die Bewegungsprofile von Autos gespeichert werden, in Verdachtsfällen sogar ganze fünf Jahre lang. Abgesehen davon, dass das eine massive Überwachungsmethode nach dem Schema Generalverdacht wäre, artet diese Maßnahme in einer Vorratsdatenspeicherung aus. 2007 hat der VfGH bereits entschieden, dass eine derartige Überwachung (z.B. im Rahmen der Section Control) nur auf streckenweisen Abschnitten gerechtfertigt ist. 

Eine anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung der Kennzeichendaten aller Fahrzeuge und eine im Raum stehende Vernetzung sämtlicher Verkehrskameras steht auch im krassen Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGHs. Dieser hat im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung mehrfach festgestellt, dass eine anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von (Kommunikations-)Daten wegen Unvereinbarkeit mit den Grundrechten nicht zulässig ist. Sie stellt eine massive Einschränkung der Grundrechte aller Menschen in Österreich dar.

Wir haben von Anfang an auf politischer Ebene gegen das Überwachungspaket gekämpft. Es darf nicht sein, dass immer wieder verfassungswidrige Gesetze beschlossen werden, die erst nach langwierigen und teueren Verfahren vom VfGH wieder aufgehoben werden. Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit unserer Verfassung und unseren Grundrechten.

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