Seit den Enthüllungen von Edward Snowden haben die Anbieter von Internetdiensten auf die alltägliche Überwachung durch Unternehmen und Geheimdienste reagiert. Sie schützen die Kommunikation der Anwenderinnen und Anwender durch Verschlüsselungstechnologien. Polizeibehörden, Geheimdienste sowie Sicherheitspolitikerinnen und -politiker betonen tagein, tagaus, dass die Überwachung verschlüsselter Online-Kommunikation eine Notwendigkeit für die Verbrechensbekämpfung sei. Doch das ist technisch nicht so einfach möglich. Ihre Lösung lautet: Der Staat soll sich künftig in die Geräte der Betroffenen hacken dürfen und dort die Kommunikation abgreifen, noch bevor sie verschlüsselt bzw. nachdem sie entschlüsselt wird. Doch damit riskiert man die Sicherheit der weltweiten IT-Infrastruktur und jedes einzelnen Smartphones, Tablets oder Computers. Kurz gesagt: Um die Chats weniger Verdächtiger überwachen zu können, wird die Sicherheit aller gefährdet. In Österreich gibt es mittlerweile schon den dritten Anlauf, eine gesetzliche Grundlage für den Bundestrojaner zu schaffen. Zwei Mal konnten diese Pläne schon abgewehrt werden. Nun sind sie wieder Teil des Überwachungspakets der Bundesregierung.
Update Dezember 2019: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bundestrojaner verfassungswidrig ist und hat das Gesetz dazu aufgehoben.
Update Ende April 2018: Am 20. April 2018 wurde die Legalisierung der staatlichen Spionagesoftware beschlossen. Die Warnungen von Fachleuten und der Opposition hat man ignoriert. Der Bundestrojaner kann somit ab 1. April 2020 eingesetzt werden.